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Team Zeitreise
Der Warschauer Pakt
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Grundlagen zum Thema Der Warschauer Pakt

Warschauer Pakt – Definition und Mitgliedstaaten

Was war der Warschauer Pakt? Der Warschauer Pakt war ein Militärbündnis aus acht Ländern Osteuropas und wurde am 14. Mai 1955 in Warschau geschlossen. Im Zusammenhang mit der Gründung des Warschauer Pakts verpflichtete sich jedes Mitgliedsland, mit seinen Truppen zur gemeinsamen Verteidigung des Bündnisses beizutragen. Als Initiator des Pakts hatte die Sowjetunion dabei die eindeutige Führungsrolle inne. Laut damaligen Schätzungen der NATO haben die Sowjets Truppen mit einer Stärke von etwa sechs Millionen Mann an den Grenzen ihrer Bündnispartner stationiert.

Warschauer Pakt: Mitglieder

Neben der UdSSR traten auch die folgenden sozialistischen Staaten dem Warschauer Pakt bei: Albanien, Bulgarien, Polen, Rumänien, Ungarn, die Tschechoslowakei und die DDR. Er wurde auch als Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand bezeichnet.
Von den Ländern des Warschauer Pakts war es allein Albanien möglich, im Jahr 1968 wieder auszutreten, aber nur, da sie über nahezu keinerlei militärischen Mittel verfügten. Alle weiteren Versuche, den Vertrag zu verlassen oder die inhaltliche Ausrichtung der Ostblockstaaten zu verändern (wie beispielsweise durch Ungarn oder die Tschechoslowakei versucht), wurden durch militärische Interventionen der Sowjetunion unterbunden.

Warschauer Pakt

Auslöser und Ziele des Warschauer Pakts

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gab es bereits immer wieder Konflikte zwischen den beiden Supermächten USA und Sowjetunion. Beide versuchten, ihre Interessensphären zu erweitern und andere Länder sowohl ideologisch als auch militärisch an sich zu binden. Der unmittelbare Auslöser für die Schaffung des Warschauer Pakts war dann jedoch die Aufnahme der BRD in das westlich ausgerichtete Militärbündnis der NATO. Durch diese starke militärische Präsenz direkt an der Grenze zur DDR fürchtete die Sowjetunion ein aufkommendes Machtungleichgewicht und demzufolge eine starke Bedrohung der Länder Osteuropas. Daher reagierte sie mit einem Gegenentwurf zur NATO – dem Warschauer Pakt. So kam es, dass das geteilte Deutschland verschiedenen Bündnissen angehörte – die BRD war Mitglied der NATO, während die DDR dem Warschauer Pakt beigetreten war.
Die NATO-Staaten wiederum beschuldigten die Sowjetunion, selbst eine Gefährdung für den Frieden Europas darzustellen, da sie aus ihren osteuropäischen Partnern mehr und mehr Satelliten- und Vasallenstaaten machte, in denen nicht die einzelnen Regierungen selbst, sondern die Sowjetunion das Sagen hatte. Außerdem weigerte sich die Sowjetunion, einer Wiedervereinigung Deutschlands zuzustimmen, und war maßgeblich für die spätere Isolierung Berlins verantwortlich.

Ideologie und Kalter Krieg

Die Militärbündnisse des Warschauer Pakts und der NATO stehen beide im Zeichen des Kalten Kriegs. Dieser bezeichnet den Konflikt von 1947 bis 1989 zwischen den Westmächten unter der Führung der USA und den Ostblockstaaten unter der Führung der Sowjetunion. Im Kern ging es um den ideologischen Kampf zweier Systeme: dem liberalen Kapitalismus des Westens und dem Sozialismus/Kommunismus des Ostens. Zwar kam es nie zu einer direkten Auseinandersetzung der Protagonisten, jedoch wurden die Konflikte in unzähligen Stellvertreterkriegen und durch eine immense militärische Aufrüstung ausgetragen, wodurch die gesamte Außen- und Sicherheitspolitik der Welt bestimmt wurde. Sowohl die USA als auch die Sowjetunion versuchten dabei stets, ihren Einfluss zu erweitern und ihren Machtanspruch als universell gültig durchzusetzen. Dieser Ost-West-Konflikt endete Anfang der 1990er-Jahre mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion, dem sogenannten Fall des „Eisernen Vorhangs“.

Die Sowjetunion als Hegemon

Im Gegensatz zur NATO, in der jedes Land die Möglichkeit hat, ein Veto einzulegen und über bestimmte Sachverhalte zu diskutieren, ließ die Sowjetunion Diskussionen über die inhaltliche Ausrichtung des Pakts nur selten zu. Auch stand das Vereinte Oberkommando stets unter dem Befehl eines sowjetischen Marschalls, genau wie das gesamte Flottenkommando der Ostsee sowie die Luftverteidigung. Als Ungarn beispielsweise im Zuge des Volksaufstands im Jahre 1956 das Bündnis verlassen wollte, reagierten die Sowjets mit einer militärischen Intervention und machten diesen Wunsch mittels ihrer Panzer unwirksam.
Um weiteren Aufständen vorzubeugen, wurde 1957 durch Nikita Chruschtschow dem Pakt ein weiterer Artikel hinzugefügt, der das militärische Eingreifen aller anderen Staaten vorsieht, falls in einem Land Konflikte auftreten sollten, die das kommunistische Regime bedrohen. Die Breschnew-Doktrin 1968 zementierte dann diese Führungsrolle, indem sie nochmals betonte, dass die Sowjetunion im Fall einer „Gefährdung des Sozialismus“ in einem der Mitgliedstaaten intervenieren darf. Im selben Jahr wurde so auch der Reformbewegung in der Tschechoslowakei ein jähes Ende gesetzt. Verbände der UdSSR, Polens, Ungarns und Bulgariens beendeten gewaltsam den sogenannten „Prager Frühling“.

Ende des Warschauer Pakts

1989 setzten politische Umwälzungen und Freiheitsbestrebungen in vielen Ländern Osteuropas ein. Auch die späten Reformen Michail Gorbatschows konnten die maroden sozialistischen Systeme nicht mehr stabilisieren. Durch die Wiedervereinigung Deutschlands und den Zusammenbruch des kommunistischen Ostblocks im Jahr 1990/91 verlor das Militärbündnis seine politische Grundlage und so kam es am 31. März 1991 zur Auflösung des Warschauer Pakts. Dies wird formal auch als das Ende des Kalten Kriegs gesehen. Im Gegensatz zum Warschauer Pakt wurde das Militärbündnis der NATO jedoch nicht aufgelöst. Im Gegenteil: Außer Russland sind heute alle Gründungsstaaten des Warschauer Pakts dem einst gegnerischen NATO-Bündnis beigetreten.

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Transkript Der Warschauer Pakt

Am 14. Mai 1955 wird in Warschau der sogenannte Warschauer Pakt von acht Ländern unterschrieben. Er ist ein Militärpakt zwischen der Sowjetunion und den Ländern Osteuropas, die das Übereinkommen von Jalta in die russische Einflusssphäre gesetzt hat. Die meisten Länder dieses osteuropäischen Blocks grenzen direkt an die Sowjetunion. Ihre Regierungen sind nicht durch freie Wahlen, Parlamente oder durch die Mehrheit ihrer Bevölkerung gewählt worden. Sie sind durch von der Sowjetunion initiierte Staatsstreiche an die Macht gekommen. Auslösendes Moment für die Schaffung des Warschauer Paktes ist die Aufnahme der Bundesrepublik Deutschland in das westliche Verteidigungsbündnis NATO. Das stellt nach Ansicht der Sowjetunion eine schwere Bedrohung Osteuropas dar. Von Seiten der NATO-Staaten setzt man dem entgegen, dass die Sowjetunion selbst den Frieden gefährdet. Als Beispiele dafür werden die Weigerung der UDSSR, einer Wiedervereinigung Deutschlands unter internationaler Kontrolle zuzustimmen und ihr Verhalten bei der Isolierung Berlins zitiert. Jedes Mitgliedsland des Warschauer Paktes ist verpflichtet, mit seinen Truppen zur gemeinsamen Verteidigung des Bündnisses beizutragen. Diese Klausel gibt den Russen die Möglichkeit, in den jeweiligen Ländern Truppen zu stationieren. Nach den Schätzungen der westlichen Staaten mindestens sechs Millionen Soldaten, das sind ungefähr 225 Divisionen, um etliches mehr als die Truppen der NATO-Länder. In jedem Land der NATO finden über die Mitgliedschaft lange und heftige Diskussionen in den verschiedenen Parlamenten statt und Gegner haben das Recht, ihre Meinung laut und deutlich zum Ausdruck zu bringen. Im Fall des Warschauer Paktes ist die Entscheidungsfreiheit der Mitglieder stark eingeschränkt. Von den Unterzeichnern konnten nur die Albaner ohne größere Schwierigkeiten aus dem Bündnis austreten, sicher auch deshalb, weil sie keine gemeinsame Grenze mit der Sowjetunion haben. Die Kündigung der Mitgliedschaft durch Ungarn während des Volksaufstandes 1956 wird durch das Eingreifen russischer Panzer unwirksam gemacht. Darüber hinaus wird 1957, um weiteren solchen Aufständen vorzubeugen, eine Erweiterung des Vertrages vorgenommen. Kruschkow lässt einen Artikel einfügen, der das bewaffnete Eingreifen aller anderen Staaten des Paktes vorsieht, falls in einem der Mitgliedsländer Schwierigkeiten auftauchen, die das kommunistische Regime bedrohen. Aufgrund dieses Artikels muss es der tschechische Staatschef Dubcek, der eine linienabweichende Politik des Kommunismus mit dem menschlichen Gesicht zu führen versucht, geschehen lassen, dass die Tschechoslowakei von den anderen Ländern des Warschauer Paktes militärisch besetzt wird. Tatsache ist, dass die Sowjetunion das Abkommen der Warschauer Paktstaaten über die gegenseitige militärische Unterstützung stets sehr freizügig interpretiert hat und im Falle einer Gefährdung ihrer Interessen vor offener Intervention nicht zurückschreckt.