11. August 1919 – die Verkündung der Weimarer Verfassung

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Grundlagen zum Thema 11. August 1919 – die Verkündung der Weimarer Verfassung
Die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919
Was ist die Weimarer Verfassung?
Unter dem Begriff wird die erste praktizierte Verfassung in Deutschland verstanden. Die Weimarer Verfassung wird so genannt, weil sie am 11. August 1919 in der Stadt Weimar nach dem Zusammentritt der Deutschen Nationalversammlung verkündet wurde. Friedrich Ebert (SPD), der erste Reichspräsident der Weimarer Republik, gab in seiner Rede zur Einführung der neuen Verfassung bekannt, dass die Freiheit das grundlegende Wesen der neuen Verfassung sei.
Einfach erklärter Aufbau der Weimarer Verfassung
Grundlagen
Die Weimarer Verfassung ist eine Mischung aus einem präsidialen und parlamentarischen Regierungssystem. Zudem beinhaltet sie eine föderale Ordnung, das bedeutet, dass die damals 18 Länder in einem extra eingerichteten Gremium, dem Reichsrat, gesondert vertreten waren. Die Weimarer Verfassung konnte durch eine Zweidrittelmehrheit im Reichstag oder auch durch Volksentscheide geändert werden. Die Verfassung der Weimarer Republik gilt als Vorbild für unser heutiges Grundgesetz.
Wählerinnen und Wähler
Der Einfluss der Wählerinnen und Wähler wurde mit der Weimarer Verfassung gestärkt. Gleich in Artikel 1 der Verfassung von Weimar wird die Volkssouveränität genannt. Damit ist gemeint, dass das Volk durch Abstimmung der Souverän [Inhaber der Staatsgewalt] ist und die Repräsentanten [Abgeordnete im Reichstag] in der Weimarer Verfassung aus allgemeinen, gleichen, geheimen und unmittelbaren Wahlen hervorgehen. Es galt das Verhältniswahlrecht. Die Mandate wurden auf die verschiedenen Parteien nach dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen verteilt. Zudem gab es die Möglichkeit, über Volksbegehren und Volksentscheide politisch Einfluss zu nehmen. Das Volk wählte auch den Reichspräsidenten in direkter Wahl. Wahlberechtigte waren alle Männer und Frauen, die über 20 Jahre alt waren.
Das Parlament, der Reichstag
Der Reichstag, das Parlament, schlug Gesetze vor und verabschiedete diese. Das Parlament besaß außerdem das Budgetrecht, das bedeutet, es bestimmt, wie viel Geld in welchen Bereich des Haushalts [z. B. in die Verteidigung] fließen. Der Reichskanzler konnte durch Misstrauensvotum abgesetzt werden. Die Parteien spielten im Reichstag eine weniger große Rolle. Auch gab es keine Sperrklausel, also keine prozentuale Hürde, die von den Parteien übersprungen werden musste, damit sie im Reichstag vertreten waren. Das Parlament konnte die sogenannten Notstandsgesetze [siehe unten: Reichspräsident] wieder aufheben.
Der Reichspräsident
Das Amt des Reichspräsidenten sollte eine Art Ersatzkaiser sein. Dadurch hatte der Reichspräsident große Macht. Er ernannte und entließ den Reichskanzler und die Reichsminister. Er berief die Richter und war Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Zwei Artikel der Verfassung gaben ihm ganz besondere Machtfülle: Artikel 25 und Artikel 48 der Weimarer Verfassung. Mit Artikel 25 konnte er den Reichstag auflösen und Neuwahlen ausrufen. Bei Anwendung des sogenannten Notstandsartikels Artikel 48 konnte er unter bestimmten Bedingungen, die ziemlich unklar formuliert waren, Notverordnungen erlassen. Diese Notverordnungen hatten dann Gesetzeskraft, ohne dass das Parlament dazu befragt wurde. Damit konnte er auch Freiheitsrechte und Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger einschränken, aussetzen oder sogar der Weimarer Verfassung widersprechen. Zudem ermöglichte Artikel 48 dem Reichspräsidenten auch, militärische Mittel gegen andere Länder einzusetzen.
Probleme und Schwächen der Weimarer Reichsverfassung
Die Weimarer Verfassung war der Versuch, ein präsidiales und parlamentarisches Regierungssystem zusammenzuführen. Doch erwies sich diese Idee als nicht besonders praktikabel. Die größten Schwächen des Systems waren zunächst die zu starke Stellung des Reichspräsidenten, der durch Notverordnungen quasi ohne Parlament regieren konnte und zudem auch noch die obersten Richter des Landes bestimmte. Eine strenge Gewaltenteilung war somit in der Weimarer Verfassung nicht gegeben. Seine Machtfülle war zu groß, da er auch den Oberbefehl über die Streitkräfte innehatte, die Regierungsmitglieder inklusive Reichskanzler bestimmte und unter Umständen das Parlament eigenmächtig auflösen konnte.
Das Parlament auf der anderen Seite war zu schwach. Es war zersplittert, da es keine Sperrklausel gab und somit viele kleine Parteien mit den unterschiedlichsten Programmen im Reichstag vertreten waren. Dadurch wurden nur sehr schwierig Mehrheiten gefunden und die Abgeordneten waren oftmals nicht kompromissbereit. Dies führte auch in der Bevölkerung zu wenig Vertrauen.
Das Volk hatte kaum Bezug zu den Abgeordneten, da es keine Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten gab, dies verhinderte das Wahlsystem mit der sogenannten Listenwahl. Die Wählerinnen und Wähler kannten ihre Abgeordneten nicht.
Eine weitere Schwäche der Verfassung war, dass sie leicht geändert werden und somit auch abgeschafft werden konnte. Ein einfaches Volksbegehren hätte gereicht. Es gab also keinen Verfassungskern, nichts, was unveränderlich festgeschrieben worden wäre.
Schaubild: Weimarer Verfassung
Weimarer Verfassung und deutsches Grundgesetz, Unterschiede im Vergleich
Weimarer Reichsverfassung | deutsches Grundgesetz | |
---|---|---|
Wahlvolk | → aktives Wahlrecht ab 20 Jahren | → aktives Wahlrecht ab 18 |
Präsident | → Direktwahl durch Volk → Oberbefehlshaber der Streitkräfte → kann mit Artikel 25 das Parlament auflösen → kann mit Artikel 48 Notstandsgesetze erlassen, die Freiheitsrechte einschränken und der Verfassung widersprechen → ernennt die Mitglieder der Reichsregierung → ernennt die obersten Richter |
→ Wahl durch die Bundesversammlung → keine Kontrolle über das Militär → kann Parlament nur auflösen, wenn kein Bundeskanzler gewählt wird oder dem Kanzler das Misstrauen des Parlaments ausgesprochen wird → fast ausschließlich repräsentative Aufgaben → ernennt formal die Richter des Bundesverfassungsgerichts nach Wahl der Richter durch Bundestag und Bundesrat |
Regierung | → wurde vom Reichspräsidenten bestimmt → Absetzung durch einfaches Misstrauensvotum |
→ Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt. → Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt. → Absetzung des Bundeskanzlers nur durch konstruktives Misstrauensvotum |
Parlament | → Wahl nur über Listenwahl → keine Sperrklausel → Parteien weniger wichtig |
→ Wahl auch durch Persönlichkeitswahl → Sperrklausel, sogenannte 5 %-Klausel → Parteien sehr wichtig |
Sonstiges | → kein unantastbarer Verfassungskern | → die Grundrechte sind unmittelbar geltendes Recht – sie können nicht angetastet oder durch Verfassungsänderung geändert werden. |
Transkript 11. August 1919 – die Verkündung der Weimarer Verfassung
Am 11. August 1919 wurde die Weimarer Verfassung von Reichspräsident Friedrich Ebert unterschrieben und verkündet. “Das Wesen unserer Verfassung soll vor allem Freiheit sein. Freiheit für alle Volksgenossen. Aber jede Freiheit an der mehrere teilnehmen muss ihre Satzung haben.” Sie war kurz vorher nach langen Diskussionen von der Deutschen Nationalversammlung in Weimar beschlossen worden. Die Verfassung war die erste praktizierte, demokratische Verfassung Deutschlands. Sie begründete eine föderative Republik mit einer Mischform aus präsidialem- und parlamentarischem Regierungssystem. Hier 1929 die Feier zu zehn Jahre Weimarer Verfassung. Erstmals galten in Deutschland die Grund- und Menschenrechte. Zahlreiche Artikel flossen 1949 in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ein und gelten bis heute.

Die Gründung der Berliner Universität 1809

Das Völkerschlachtsdenkmal in Leipzig

1. September 1832 – Der Geburtstag des Molkereibesitzers Bolle

26. November 1832 – Die erste Straßenbahn der Welt

2. Oktober 1847 – Der Geburtstag Paul von Hindenburgs

27. Januar 1859 – Geburtstag Kaiser Wilhelms II.

23. September 1861 – Der Geburtstag von Robert Bosch

18. Mai 1868 – Geburtstag des Zaren Nikolaus II. von Russland

9. Juli 1868 – Der Geburtstag von Gustav Noske

21. März 1871 – Bismarck wird Reichskanzler

30. November 1874 – Der Geburtstag Winston Churchill

Der Bau des Reichtstags 1884

Ernst Thälmann

29. Januar 1886 – Carl Benz erhält Patent auf erstes Benzinauto

Die Regentschaft Wilhelms II. von 1888 bis 1918

29. Juli 1889 – Der Geburtstag von Ernst Reuter

16. September 1891 – Der Geburtstag von Karl Dönitz

22. September 1891 – Der Geburtstag von Hans Albers

26. Dezember 1893 – Der Geburtstag von Mao Zedong

Die Gründung des Olympischen Komitees 1894

Das Flottengesetz vom 12. Juni 1900

2. Juli 1900 – Der Start des ersten Zeppelins

19. November 1900 – Der Geburtstag von Anna Seghers

Die erste U-Bahn in Berlin 1902

Der Herero-Aufstand 1904

7. Juli 1909 – Theobald von Bethmann Hollweg wird Reichskanzler

16. November 1909 – Die Gründung der ersten Luftfahrtgesellschaft der Welt

1. Juli 1911 – Der Panthersprung nach Agadir

24. Mai 1913 – Trauung der Prinzessin Viktoria Luise von Preußen

22. April 1915 – Erster Einsatz von Chlorgas im Ersten Weltkrieg

1. August 1914 – der Beginn des Ersten Weltkriegs

Die Generalmobilmachung in Russland am 30. Juli 1914

21. Februar 1916 – Beginn der Schlacht von Verdun

31. Mai 1916 – der Beginn der Skagerrakschlacht

17. Oktober 1917 – Durchhalteparolen Hindenburgs im Ersten Weltkrieg

27. Oktober 1917 – Sieg der Mittelmächte am Isonzo

7. November 1917 – die Oktoberrevolution in Russland

23. Februar 1918 – Die Aufstellung der Roten Armee

3. März 1918 – Der Frieden von Brest-Litowsk

Der Tod von Manfred von Richthofen am 21. April 1918

Manfred von Richthofen: der Rote Baron

Die Ermordung der Zarenfamilie am 16. Juli 1918

3. November 1918 – Der Kieler Matrosenaufstand

9. November 1918 – die Ausrufung der Republik in Berlin

10. November 1918 – Die erste republikanische Regierung in Deutschland

11. November 1918 – das Ende des Ersten Weltkriegs

27. November 1918 – Die staatliche Schulaufsicht in Preußen

23. Dezember 1918 – Der Geburtstag von Helmut Schmidt

5. Januar 1919 – der Spartakusaufstand in Berlin

Die Ermordung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht am 15. Januar 1919

19. Januar 1919 – die Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland

5. Februar 1919 – Die erste Fluglinie zwischen Berlin und Weimar

11. Februar 1919 – Friedrich Ebert wird Reichspräsident

7. April 1919 – die Ausrufung der Münchner Räterepublik

28. Juni 1919 – Unterzeichnung des Versailler Vertrags

8. Juli 1919 – Der Geburtstag von Walter Scheel

11. August 1919 – die Verkündung der Weimarer Verfassung

26. Oktober 1919 – Der Geburtstag des letzten Schahs von Persien

Hindenburg und die Dolchstoßlegende

Der Kapp-Putsch 1920

10. August 1920 – Das Ende des Osmanischen Reichs

14. Dezember 1920 – Die Uraufführung des Lubitsch-Films „Anna Boleyn“

Der Weltfrauentag am 8. März 1921

26. August 1921 – Das Attentat auf Matthias Erzberger

30. Dezember 1922 – die Gründung der UdSSR

Einführung der Rentenmark 1923

11. Januar 1923 – die Besetzung des Ruhrgebiets

26. März 1923 – Der Todestag von Sarah Bernhardt

Der Zeppelin - die erste Non-stop-Überquerung des Atlantiks

28. Februar 1925 – Das Begräbnis Friedrich Eberts

26. April 1925 – Paul von Hindenburg wird Reichspräsident

16. Oktober 1925 – Die Verträge von Locarno

28. Dezember 1925 – Der Geburtstag von Hildegard Knef

11. Juli 1926 – Rudolf Caracciola gewinnt den ersten Großen Preis von Deutschland

10. September 1926 – der Beitritt Deutschlands zum Völkerbund

8. Juni 1928 – Kuomintang-Truppen erobern Peking

3. Oktober 1929 – der Todestag von Gustav Stresemann

25. Oktober 1929 – Der Schwarze Freitag und die Weltwirtschaftskrise

30. März 1930 – Heinrich Brüning wird Reichskanzler

3. April 1930 – Der Geburtstag Helmut Kohls

27. Dezember 1934 – Persien wird in Iran umbenannt
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