27. Februar 1933 – der Reichstagsbrand
Der Reichstagsbrand vom 27. Februar 1933 in Berlin war der Auslöser für die Machtübernahme Hitlers. Die darauf folgende Reichstagsbrandverordnung beschnitt die bürgerlichen Freiheiten. Möchtest du mehr über die Hintergründe und Folgen dieses bedeutenden Ereignisses erfahren?
- Der Reichstagsbrand vom 27. Februar 1933
- Wann war der Reichstagsbrand?
- Hitler wird Reichskanzler
- Ausschaltung der politischen Gegner
- Zusammenfassung: Reichstagsbrand 1933 und die Notverordnung
- Ergebnisse der Wahl vom März 1933, das Ermächtigungsgesetz und die Folgen des Reichstagsbrands
- Die Bewertung des Reichstagsbrands 1933 im Geschichtsunterricht
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Lerntext zum Thema 27. Februar 1933 – der Reichstagsbrand
Der Reichstagsbrand vom 27. Februar 1933
Der Reichstagsbrand vom 27. Februar 1933 war ein Ereignis, das große politische Umwälzung in Deutschland ermöglichte und deswegen besonders bedeutsam war.
Wann war der Reichstagsbrand?
Am Abend des 27. Februar 1933 brannte in Berlin das Gebäude des Reichstags. Das Ereignis fiel in eine Zeit großer Unruhe. Am 30. Januar 1933 wurde Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt. Hitler und seine Partei, die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, die NSDAP, verloren keine Zeit, ihre Pläne für ein faschistisches Deutschland umzusetzen.
Hitler wird Reichskanzler
Hitler wurde von Reichspräsident Paul von Hindenburg zum Reichskanzler ernannt, als es personell kaum mehr Alternativen gab. Diejenigen, die Hindenburg darin unterstützten, Hitler zum Kanzler zu machen, glaubten zu dem Zeitpunkt vermutlich auch noch, dass sie Hitler kontrollieren und für ihre eigenen politischen Ziele einsetzen könnten. Es waren neben Hitler selbst nur zwei weitere Mitglieder in der Regierung von der NSDAP. Wie fatal diese Fehleinschätzung war, sollte sich jedoch nach wenigen Tagen bereits zeigen. Am 1. Februar 1933 setzte Hitler die Auflösung des Reichstags (des Parlaments) und Neuwahlen durch. Er erhoffte sich vom Ausgang der Wahl im März 1933 die absolute Mehrheit der Sitze im Reichstag.
Ausschaltung der politischen Gegner
In der Zeit vor der Wahl terrorisierten die SA und die SS offen die politischen Gegner Hitlers und der NSDAP. Dieser Terror wurde geduldet, mehr noch, die z. T. von Hitler gesteuerte Presse trug ebenfalls zur Stimmungsmache und Propaganda gegen den politischen Gegner bei. Der Hauptgegner Hitlers und seiner Partei waren die Kommunisten, vor allem in Form der Kommunistischen Partei Deutschlands, der KPD. So nutzte Hitler den Reichstagsbrand zur weiteren Verfolgung seiner Gegner.
Zusammenfassung: Reichstagsbrand 1933 und die Notverordnung
Als am 27. Februar 1933 der Reichstag brannte, bezichtigten die Nationalsozialisten sofort die Kommunisten, den Brand gelegt und einen Umsturzversuch unternommen zu haben. Der Reichstagsbrand wurde für die nationalsozialistische Propaganda ausgeschlachtet.
Die Nazis machten auch einen Brandstifter aus, Marinus van der Lubbe galt fortan als Täter des Reichstagsbrands. Marinus van der Lubbe war ein niederländischer Kommunist und erklärte, er habe die Tat allein unternommen. Die Nazis begannen dennoch in der Nacht mit der Verhaftung Tausender kommunistischer Funktionärinnen und Funktionäre, da sich die Nationalsozialisten überzeugt zeigten, dass es sich um eine Verschwörung handeln würde. Auch nutzten sie die Gelegenheit, um andere politische Gegner festzunehmen. Sie nannten die Inhaftierung „Schutzhaft“. Die Presse der linken Parteien wurde zudem verboten und ihre Wahlwerbung eingeschränkt.
Am 28. Februar 1933 erließ der Reichspräsident Paul von Hindenburg auf Druck Hitlers die sogenannte „Reichstagsbrandverordnung“, eigentlich Verordnung zum Schutz von Volk und Staat, die der „Abwehr der kommunistischen staatsgefährdenden Gewalttaten“ dienen sollte. Die Notverordnung nach dem Reichstagsbrand hatte dank der Grundlagen in der Weimarer Verfassung Gesetzescharakter und wurde während der ganzen Zeit der Naziherrschaft nicht wieder aufgehoben. Mit der Verordnung nach dem Reichstagsbrand bekamen die Nazis die Möglichkeit, legal und offen gegen ihre Gegnerinnen und Gegner vorzugehen. Wichtige bürgerliche Grundrechte waren damit de facto abgeschafft.
Ergebnisse der Wahl vom März 1933, das Ermächtigungsgesetz und die Folgen des Reichstagsbrands
Trotz aller Einschüchterungsversuche und Verbote verpasste die NSDAP in der Wahl vom März 1933 die absolute Mehrheit. Hitler strebte nun auf anderem Weg die diktatorische Vollmacht an. Am 24. März 1933 stimmten im Reichstag alle anwesenden Parteien mit Ausnahme der SPD für das neue Gesetz „zur Behebung der Not von Volk und Reich“. Dieses Gesetz ermöglichte es Hitler, selbst Gesetze zu erlassen. Er benötigte nun nicht mehr den Reichstag, um Gesetze einzubringen und zu verabschieden. Diesen Gesetzen wurde es auch gestattet, von der Weimarer Verfassung abzuweichen. Das bedeutete in der Konsequenz, dass das Volk nicht mehr der Souverän (Inhaber der Macht) war. Das Parlament hatte sich gewissermaßen selbst abgeschafft.
Auch die Verfassung war vor Veränderung nicht mehr geschützt. Sogar die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger konnte Hitler nun ohne die gewählten Abgeordneten ändern, aussetzen oder abschaffen. Dieses Gesetz wird „Ermächtigungsgesetz“ genannt und der Weg in die Diktatur war damit frei.
Die Bewertung des Reichstagsbrands 1933 im Geschichtsunterricht
Bis zum Jahr 2019 war die Einzeltäterthese vom Brandstifter van der Lubbe unter Historikerinnen und Historikern unumstritten. 2019 jedoch wurde eine eidesstattliche Erklärung von 1955 von dem Mitglied der SA Hans-Martin Lennings gefunden, in der Lennings erklärt, er selbst habe van der Lubbe an dem Abend mit dem Auto zum Reichstag gefahren. Zu diesem Zeitpunkt habe er bereits Brandgeruch wahrgenommen. Marinus van der Lubbe kann demnach nicht der Täter des Reichstagsbrands gewesen sein. Bis heute ist aber unklar, wer den Brand nun tatsächlich legte. Es gibt verschiedene Theorien zum Reichstagsbrand. So behauptete auch die politische Linke als Gegenpropaganda, die Nazis seien es selbst und der Reichstagsbrand inszeniert gewesen.
27. Februar 1933 – der Reichstagsbrand Übung
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Beschreibe die Umstände, unter denen Hitler am 30. Januar 1933 Reichskanzler wurde.
TippsPrüfe jede Aussage einzeln. Kläre zuerst, wer in der Weimarer Republik überhaupt einen Reichskanzler ins Amt bringen konnte.
Hitler war Kanzler eines Kabinetts, in dem seine Partei nur drei von zwölf Posten hielt.
LösungAussagen 1, 4 und 6 sind richtig:
1: Hindenburg ernannte Hitler am 30. Januar 1933 – ein regulärer Verfassungsakt, keine gewaltsame Machtübernahme. 4: Die konservativen Unterstützer wollten Hitler für ihre eigenen Ziele nutzen. Dass dies eine Fehleinschätzung war, zeigte sich innerhalb weniger Wochen. 6: Nach mehreren gescheiterten Präsidialkabinetten sah Hindenburgs Umgebung kaum noch eine andere Lösung.
Die Aussagen 2, 3 und 5 sind falsch:
2: In der Weimarer Republik konnte der Reichskanzler nicht direkt von den Wählerinnen und Wählern gewählt werden. 3: Trotz guter Wahlergebnisse erzielte die NSDAP nie die absolute Mehrheit bei demokratischen Wahlen. 5: Hitler putschte sich nicht an die Macht, sondern bekam diese im „legalen“ Rahmen übertragen.
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Beschreibe, wie die Nationalsozialisten in der Brandnacht gegen ihre Gegner vorgingen.
TippsLies den ganzen Text zuerst durch und setze die Begriffe ein, bei denen du sicher bist. Die schwierigen Lücken lassen sich danach eingrenzen.
Ein einzelner Täter reicht nicht aus, um eine Massenverhaftung zu begründen – nötig war die Behauptung eines größeren Komplotts.
Die letzte Lücke fragt danach, welche Möglichkeit die Gegner im Wahlkampf verloren.
LösungLösung: Kommunisten – Umsturzversuch – Alleintäter – Verschwörung – Schutzhaft – Presse
Kommunisten: Sie galten Hitler und der NSDAP als Hauptgegner, deshalb fiel der Verdacht sofort auf sie.
Umsturzversuch: Der Vorwurf eines geplanten Staatsstreichs machte aus einem Brand eine politische Bedrohung.
Alleintäter: Van der Lubbe erklärte, ohne Mitwisser gehandelt zu haben.
Verschwörung: Nur mit dieser Behauptung ließ sich die Verhaftung Tausender rechtfertigen.
Schutzhaft: Der Begriff klingt nach Fürsorge, meinte aber Haft ohne Anklage und ohne Gericht.
Zeitungen: Mit dem Verbot der Parteizeitungen verloren die Gegner ihr wichtigstes Wahlkampfmittel.
Die Begriffe Sozialdemokraten und Generalstreik passen in keine Lücke.
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Benenne die Akteure, die Mittel und die Zielgruppen des Terrors im Wahlkampf 1933.
TippsFrage bei jeder Stelle zuerst: Geht es um wen – oder um wie? Personen und Gruppen sind nie ein Mittel.
Zu den Akteuren zählen nicht nur Organisationen in Uniform, sondern auch Einrichtungen, die Stimmung erzeugten.
Eine Zielgruppe kann auch eine Zeitung oder eine Veranstaltung sein, nicht nur eine Partei.
LösungZuordnungsprinzip:
Grün steht für alle, die den Terror trugen – die beiden Kampforganisationen der NSDAP und die von Hitler gesteuerte Presse, die den Boden dafür vorbereitete.
Gelb erfasst kein Wer, sondern ein Wie: Straßengewalt, Propaganda und Einschüchterung sind die drei Methoden, mit denen die NSDAP den Wahlkampf verzerrte.
Blau markiert die Angriffsziele, und zwar auf drei Ebenen: eine Partei, ihre Zeitungen und ihre Veranstaltungen.
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Beurteile, welche Perspektive die Aussagen über den Reichstagsbrand widerspiegeln.
TippsPropaganda behauptet Gewissheit, auch wenn Belege fehlen. Wissenschaft benennt offene Fragen. Prüfe zuerst, wie sicher eine Aussage auftritt.
Beide Lager von 1933 nannten Täter mit Namen. Frage dich bei jedem Namen, wem diese Beschuldigung genutzt hätte.
Eine Aussage bewertet nicht den Brand, sondern das Verhalten beider Lager. Ein solcher Blick von außen ist erst im Rückblick möglich.
LösungZur NS-Propaganda 1933 gehören: Signal zum kommunistischen Aufstand · van der Lubbe handelte für Moskau · Die Notverordnung war unumgänglich.
Zur kommunistischen Gegenpropaganda 1933 gehören: Die SA legte das Feuer selbst · Göring plante die Brandstiftung · SA-Männer nutzten den Heizungstunnel.
Zur Geschichtswissenschaft heute gehören: Die Täterfrage bleibt umstritten · Die Quellen widersprechen sich · Beide Seiten nutzten den Brand.
Die beiden Lager von 1933 gleichen sich in der Form aber unterscheiden sich im Ziel: Beide behaupten Gewissheit über den Täter, obwohl beide keine Beweise hatten. Die nationalsozialistische Deutung machte aus dem Brand ein Aufstandssignal und aus van der Lubbe einen Agenten Moskaus – erst diese Deutung ließ die Verhaftungswelle und die Notverordnung als notwendige Abwehr erscheinen. Die kommunistische Gegendeutung drehte die Beschuldigung um und nannte SA-Männer, den Heizungstunnel und Göring als Drahtzieher. Die heutige Forschung unterscheidet sich von beiden nicht durch eine dritte Beschuldigung, sondern durch die Bereitschaft, Unsicherheit auszuhalten: Sie prüft die Quellen, benennt Widersprüche und sie beschreibt die propagandistische Nutzung des Brandes durch beide Seiten.
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Gib die Reihenfolge der Schritte an, mit denen Hitler seine Macht sicherte.
TippsDie Reihenfolge folgt einer politischen Logik: Jeder Schritt schafft erst die Voraussetzung für den nächsten.
Am Anfang steht ein Ereignis, über das Hitler selbst nicht entscheiden konnte.
Zwei Ereignisse betreffen dieselbe Wahl: zuerst die Entscheidung, überhaupt neu zu wählen, später das Ergebnis. Zwischen beiden liegt mehr als ein Monat.
LösungHindenburg ernennt Hitler zum Reichskanzler. (30. Januar 1933) – Ausgangspunkt; alles Weitere setzt voraus, dass Hitler das Kanzleramt innehat.
Hitler setzt die Auflösung des Reichstags und Neuwahlen durch. (1. Februar 1933) – Die Regierung hatte keine Mehrheit; Hitler wollte sie durch eine Wahl gewinnen.
Das Reichstagsgebäude in Berlin brennt. (27. Februar 1933) – mitten im Wahlkampf, vier Wochen nach der Auflösung.
Hindenburg erlässt die Reichstagsbrandverordnung. (28. Februar 1933) – unmittelbare Reaktion am Tag nach dem Brand.
Die NSDAP verpasst bei der Reichstagswahl die absolute Mehrheit. (5. März 1933) – trotz Terror nur 43,9 Prozent.
Der Reichstag beschließt das Ermächtigungsgesetz. (23. März 1933) – der Weg zur Diktatur ohne Wahlsieg.
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Erläutere die Folgen der einzelnen Regelungen des „Ermächtigungsgesetzes“.
TippsJede Regelung greift ein anderes Grundprinzip an: die Gesetzgebung, die Verfassung, die Grundrechte, die Rolle des Parlaments.
Eine Regelung erweiterte die Macht der Regierung nicht, sondern ließ ihren Zugriff harmloser erscheinen. Achte darauf, wie sie auf die zustimmenden Abgeordneten gewirkt haben dürfte.
LösungDas Ermächtigungsgesetz verschob die Gesetzgebung vom Parlament zur Regierung.
Wenn dieselben Personen Gesetze beschließen und ausführen, entfällt die Kontrolle zwischen den Gewalten – deshalb gehört zur ersten Regelung die Folge, dass Gesetzgebung und Regierung in einer Hand liegen.
Weil die neuen Gesetze von der Verfassung abweichen durften, war die Verfassung nicht mehr die höchste Norm, sondern verlor ihre Schutzfunktion.
Besonders folgenreich ist die dritte Zuordnung: Nicht ein Putsch, sondern der eigene (unter Einschüchterung und enormen Druck zustande gekommene) Beschluss der Abgeordneten beendete die Rolle des Parlaments – es entmachtete sich selbst.
Da die Regierung Freiheitsrechte ohne Abgeordnete aussetzen konnte, hingen diese Rechte allein von ihrem Willen ab.
Die Vier-Jahres-Frist schließlich ließ die Entmachtung als vorübergehende Lösung erscheinen; tatsächlich verlängerte die Regierung das Gesetz mehrfach.
Der Nationalsozialismus
"Gleichschaltung" der deutschen Bevölkerung in der NS-Zeit
„Gleichschaltung“
1923 – Hitlerputsch
Deutschland im Nationalsozialismus – die ersten Jahre
30. Januar 1933 – Adolf Hitler wird Reichskanzler
1. Februar 1933 – die Auflösung des Reichstags
27. Februar 1933 – der Reichstagsbrand
23. März 1933 – das „Ermächtigungsgesetz“
Die Bücherverbrennung am 10. Mai 1933 auf dem Berliner Opernplatz
Reichsparteitag der NSDAP am 3. September 1933
30. Juni 1934 – der „Röhm-Putsch“
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