Erfahrt, wie Hitler im Januar 1933 die Macht übernahm, den siebenunddreißigsten Reichstag auflöste und Neuwahlen ansetzte. Die Ereignisse im März 1933 führten dazu, dass die Viel-Parteien-Vertretung im Reichstag beendet wurde. Interessiert? Das und vieles mehr kannst du im folgenden Text entdecken!
Die Auflösung des Reichstags gehörte laut Artikel 25 der Weimarer Verfassung zu den Kompetenzen des Reichspräsidenten. Paul von Hindenburg, der seit 1925 Reichspräsident war, hatte diese Befugnis vor 1933 bereits zweimal genutzt: Im Juli 1930 und im Juni 1932 hatte er den Reichstag ebenfalls aufgelöst und Neuwahlen ausgerufen.
Am 30. Januar 1933 wurde Adolf Hitler von Hindenburg zum Reichskanzler ernannt. Heute wird dieses Ereignis als Machtergreifung bezeichnet und als Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft gesehen.
Die Auflösung des Reichstags 1933
Am 1. Februar 1933 löste Hindenburg auf Wunsch Hitlers den Reichstag ein weiteres Mal auf und setzte Neuwahlen für den 5. März 1933 an. Da die NSDAP bei der vorhergehenden Reichstagswahl im November 1932 Verluste gemacht hatte, erhoffte sich Hitler von den Neuwahlen wieder ein besseres Ergebnis. Gleichzeitig wollte er die KPD und die SPD schwächen. Diese waren nach der NSDAP die stärksten Parteien im Reichstag von 1932. Als offiziellen Grund für die Auflösung gab Hindenburg an, dass eine Koalitionsbildung aus NSDAP und Deutscher Zentrumspartei (kurz Zentrum) nicht gelungen war.
Die Neuwahlen vom 5. März 1933
Die Wahlen vom 5. März 1933 waren die letzten Reichstagswahlen, an denen mehr als eine Partei teilnahm. Dennoch waren sie alles andere als frei, da die NSDAP im Wahlkampf ihre Gegner sabotierte und terrorisierte. Besonders die KPD war davon schwer betroffen.
Dabei kam der NSDAP der Brand des Reichstags in gewisser Weise gerade recht, denn für diesen machte sie die KPD verantwortlich. Als Antwort auf den Brand wurde am 28. Februar 1933 die Verordnung zum Schutz von Volk und Staat, die sogenannte Reichstagsbrandverordnung, erlassen. Durch diese wurden die Grundrechte eingeschränkt, was wiederum die Verhaftung und Verfolgung politischer Gegner – insbesondere der KPD – legalisierte.
Trotzdem ging Hitlers Plan nicht ganz auf: Der NSDAP gelang es weder, die absolute Mehrheit zu erlangen noch eine hohe Stimmenzahl für SPD und KPD zu vermeiden. Das Ergebnis der Wahl hatte jedoch sowieso nur einen symbolischen Wert. Die KPD wurde bereits vor der ersten Sitzung vom Reichstag ausgeschlossen und ihre Sitze wurden aufgelöst, da die Partei durch die Reichstagsbrandverordnung verboten worden war.
Hier siehst du die Auflösung des Reichstags auf einem Zeitstrahl mit anderen wichtigen Ereignissen:
Datum
Ereignis
30. Januar 1933
Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler
1. Februar 1933
Auflösung des Reichstags durch den Reichspräsidenten Paul von Hindenburg
27. Februar 1933
Brand des Reichstags
28. Februar 1933
Erlass der Verordnung zum Schutz von Volk und Staat (Reichstagsbrandverordnung)
5. März 1933
Neuwahl des Reichstags
Häufig gestellte Fragen zum Thema Auflösung des Reichstags 1933
Im Reichstag von 1933 waren die NSDAP, die SPD, das Zentrum, die Kampffront Schwarz-Weiß-Rot, die Bayerische Volkspartei und einige Kleinparteien (DStP, CSVD, DVP, DBP, LB) vertreten.
Die Auflösung des Reichstags hatte eine weitreichende Bedeutung, da die Neuwahlen bereits unter nationalsozialistischer Unterdrückung stattfanden und gegnerische Parteien der NSDAP in ihrem Wahlkampf stark behindert wurden.
Teste dein Wissen zum Thema Auflösung Des Reichstags!
1.215.161 Schülerinnen und Schüler haben bereits unsere Übungen absolviert. Direktes Feedback, klare Fortschritte: Finde jetzt heraus, wo du stehst!
Noch nicht angemeldet?
Jetzt registrieren und vollen Zugriff auf alle Funktionen erhalten!
Wir setzen eigene Cookies, Cookies von Drittanbietern und ähnliche Technologien auf unserer Website ein. Einige davon sind notwendig, um Ihnen eine sichere Nutzung unserer Plattform zu gewährleisten. Andere sind nicht unbedingt erforderlich, aber helfen uns z.B. dabei, die Nutzung unseres Angebots auszuwerten und zu verbessern. Es wird zwischen „Notwendige Cookies“, „Funktionalität & Komfort“, „Statistik & Analyse“ und „Marketing“ unterschieden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Um in den Einsatz der nicht notwendigen Cookies einzuwilligen, klicken Sie auf „Alle Cookies akzeptieren“. Oder Sie treffen unter „Cookies individuell einstellen“ eine individuelle Auswahl. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu den Zwecken sowie eingesetzten Drittanbietern. Soweit Sie diese zulassen, umfasst Ihre Einwilligung auch die Übermittlung von Daten in Drittländer, die kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau aufweisen. Mit Klick auf „Alles ablehnen“ werden nur notwendige Cookies gesetzt. Sie können Ihre Auswahl jederzeit anpassen oder widerrufen.
Bist du unter 16 Jahre alt? Dann klicke bitte „Alles ablehnen“ oder hole die Erlaubnis deiner Erziehungsberechtigten ein.