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Legislative – Was ist das?

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Legislative – Was ist das?
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Grundlagen zum Thema Legislative – Was ist das?

Die Staatsgewalt in einer Demokratie verteilt sich auf drei unterschiedliche Institutionen: die Legislative, die Exekutive und die Judikative. Alle drei Institutionen vertreten unterschiedliche Gewalten, die aber voneinander abhängig sind. Auch in Deutschland sind diese Institutionen vertreten. Könntest du die Verfassungsorgane Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht den staatlichen Gewalten zuordnen und ihre Aufgaben bestimmen? Dieses Video hilft dir dabei!

Transkript Legislative – Was ist das?

Legislative - Was ist das? Die Legislative ist die erste Gewalt in einem demokratischen Staat. Denn in einer Demokratie soll das Volk herrschen. Man spricht auch vom Volk als Souverän des Staates. Souverän stammt ab vom lateinischen Wort Superamus: über allen stehend. Eine ziemlich gute Position. Die klassische Aufgabe der Legislative ist es, Gesetze zu erlassen. Dadurch schafft die Legislative Spielregeln, an die sich alle zu halten haben oder zumindest halten sollten. Diese Regeln gelten auch für die Exekutive und die Judikative, also ausführende und rechtsprechende Gewalt. Denn die Exekutive ist aufgerufen, im Rahmen dieser Gesetze zu handeln. Und die Judikative ist aufgerufen, nach den Gesetzen Recht zu sprechen. Das Volk übt also über die Legislative seine Gewalt aus, indem die Legislative in Vertretung des Volkes Gesetze erlässt. Dadurch wird das Volk im Prinzip über alle Entscheidungen gestellt, die der Staat trifft. Allerdings nur im Rahmen der bestehenden Gesetze. In Deutschland gibt es zwei Ebenen, auf denen das Volk seine Legislativgewalt ausüben kann, den Bund und die Länder. Jedes Bundesland hat sein eigenes Landesparlament, also seine eigene Legislative. Das bedeutet 16 Legislativen mit dem Recht, Gesetze zu erlassen. Ihre Zuständigkeit liegt beispielsweise in den Bereichen Polizeirecht, Kommunalrecht und Kulturrecht. In Berlin hat der Deutsche Bundestag seinen Sitz. Der Bundestag ist das Parlament für ganz Deutschland, also die Legislative auf Bundesebene. Der Bundestag erlässt die meisten Gesetze in Deutschland und ist für alle Bereiche zuständig, die für Gesamtdeutschland wichtig sind. Beispielsweise für auswärtige Angelegenheiten, das Geldwesen oder Gesetze, die die Staatsangehörigkeit betreffen. Der Bundestag ist die oberste legislative Gewalt in Deutschland.

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