Der Föderalismus in Deutschland
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Grundlagen zum Thema Der Föderalismus in Deutschland
Der Begriff Föderalismus bedeutet übersetzt Bündnis und beschreibt eine Staatsorganisation, die aus mehreren Gliedern besteht. Damit sind die 16 Bundesländer gemeint, die in vielen Bereichen eigenständig Entscheidungen treffen können. Die Länder entscheiden auch auf Bundesebene mit, indem sie Regierungsvertreter in den Bundesrat schicken. So können beispielsweise Gesetze erst in Kraft treten, wenn sie im Bundesrat beschlossen wurden. Das Video zeigt dir, über welche Bereiche die Bundesländer eigenständig entscheiden können und welche Bereiche vom Bund regiert werden.
Transkript Der Föderalismus in Deutschland
Der Föderalismus in Deutschland. Das Wort Föderalismus geht zurück auf das lateinische Wort „foedus” und das bedeutet „Bündnis”. Deutschland ist ein solches Bündnis, genauer: Ein Bundesstaat. Das heißt: Mehrere Bundesländer haben sich zu einem Staat zusammengeschlossen. Bundesländer in Deutschland sind zum Beispiel: Sachsen, NRW, also Nordrhein-Westfalen oder Bayern. Deutschland besteht insgesamt aus 16 Bundesländern. Jedes Bundesland hat eine eigene Landesregierung, welche die Interessen des jeweiligen Landes vertritt. Gemeinsam mit der Bundesregierung teilen sie sich die politische Macht in unserem Land. Dieses Organisationsprinzip nennt man Föderalismus- Gemeinsam regieren. Bereiche wie z.B. Bildung, Polizei oder Kultur sind Ländersache. Das heißt: Jedes Land kann selbst entscheiden, wie es diesen Bereich gestaltet, organisiert oder finanziert. Der Bund kümmert sich zum Beispiel um die Bereiche Forschung, soziale Absicherung, also zum Beispiel die Rente oder um die Außenpolitik. Bei der Erfüllung ihrer unterschiedlichen Aufgaben sollen Bund und Länder miteinander kooperieren. Diese Art der Zusammenarbeit heißt Kooperativer Föderalismus. Die Regierungen der Länder bilden zudem Organe, die auf Bundesebene mitentscheiden, zum Beispiel den Bundesrat. Man nennt dies Exekutivföderalismus-Gemeinsam entscheiden. Viele Gesetze in Deutschland treten erst in Kraft, wenn sie im Bundesrat beschlossen wurden. Im Bundesrat sitzen die Regierungsvertreter aller 16 Bundesländer. Wie viele Vertreter ein Land in den Bundesrat entsenden kann, hängt von seiner Einwohnerzahl ab. Bayern zum Beispiel hat 12,5 Millionen Einwohner und darf deshalb die Maximalzahl von sechs Vertretern entsenden. Das Saarland, mit nur circa einer Million Einwohnern, darf nur die Minimalzahl von drei Vertretern schicken. Insgesamt sitzen im Bundesrat 69 Vertreter der Bundesländer, die über die Einführung neuer Gesetze abstimmen. Im Grundgesetz, also in unserer Verfassung, ist festgeschrieben, dass der Föderalismus in Deutschland nicht abgeschafft werden darf. Allein eine komplett neue Verfassung könnte die Organisationsstruktur in unserem Land verändern.
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