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Europaweites Arbeiten: Subventionen, Ausschreibungen und Arbeitsregeln

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Team Wissenswelt
Europaweites Arbeiten: Subventionen, Ausschreibungen und Arbeitsregeln
lernst du in der 11. Klasse - 12. Klasse - 13. Klasse

Grundlagen zum Thema Europaweites Arbeiten: Subventionen, Ausschreibungen und Arbeitsregeln

Die Vorschriften, Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union wirken sich auf alle Bürger der EU aus. Jeder darf Ein- und Auswandern, wie er möchte, solange er dies innerhalb der Unions-Grenzen tut. Jeder darf überall arbeiten und muss dann seine Steuern an das Land abgeben, in dem er sein Geld verdient. Welche Auswirkungen die Union noch auf ihre Bürger hat, welche Verordnungen Probleme machen und welche Betriebe wie betroffen sind, erfährst du hier im Video.

Transkript Europaweites Arbeiten: Subventionen, Ausschreibungen und Arbeitsregeln

Die Vertreter der verschiedenen Mitgliedstaaten haben oft ganz unterschiedliche Vorstellungen. Wenn zum Beispiel die EU-Kommission darüber berät, die Subventionen für die Landwirtschaft neu zu ordnen, hat das Parlament Mitspracherecht. Die Europäische Union und damit auch das Parlament mit Frau Westphal entscheidet auf diese Weise darüber, wie viel Landwirte verdienen. Denn alle Produkte sind in der Europäischen Union nicht kostendeckend zu produzieren. Ohne die Subventionen würden die Landwirte entweder aufgeben müssen oder die Lebensmittelpreise würden deutlich steigen. Oft tauschen die Parlamentarier auf den Fluren oder in ihren Büros Argumente aus. In Gesprächen geht das manchmal schneller als offiziell im Plenarsaal. Was anschließend im Parlament beschlossen wird, merken wir jeden Tag. “Es hat natürlich Auswirkungen auf alle Bürger in der Europäischen Union. Das ist ja eine ganze Menge. Es sind 27 Mitgliedsstaaten. Individuell hat jede einzelne Region Nutzen davon, wir zum Beispiel in Schweinfurt die Stadtbücherei, die Stadtmauer, aber auch andere Dinge. Aber zum Beispiel die Spielzeugrichtlinie wirkt sich ja natürlich gleichermaßen auf alle Mitgliedsstaaten und damit auf alle Bürgerinnen und Bürger aus.” Eine Landstraße in Deutschland muss erneuert werden. Im Büro kalkulieren die Fachleute die Arbeiten, die nötig sind. Alle Dienstleistungen und Tätigkeiten, von der Sperrung der Straße, das Aufreißen der Fahrbahn und die gesamten Erdarbeiten inklusive An- und Abtransport des Materials. Hier kommt eine Bausumme zusammen, die mehr als fünf Millionen Euro beträgt. Damit ist klar: Die Arbeiten müssen in der gesamten europäischen Union ausgeschrieben werden. Jede Firma in ganz Europa kann sich darum bewerben, die Arbeiten durchzuführen. Theoretisch könnte also ein Bauunternehmen aus Griechenland eine Straße in Norddeutschland asphaltieren. Damit möglichst alle Betriebe in der Europäischen Union erfahren, welche Aufträge gerade vergeben werden, schickt der Beamte der Straßenbaubehörde eine Mitteilung an das Amtsblatt der EU. Dort wird der Ausschreibungstext in alle offiziellen Sprachen der EU übersetzt und veröffentlicht. Behörden und alle öffentlich-rechtlichen Betriebe müssen sich an das sogenannte Vergaberecht der Europäischen Union halten. Innerhalb der EU gilt der Grundsatz, dass Waren und Dienstleistungen ohne Beschränkungen gehandelt werden können. Das heißt auch, dass zum Beispiel eine Stadtverwaltung die Anschaffung einer Software öffentlich ausschreiben muss. Hier ist es für Firmen besonders leicht, sich europaweit zu beteiligen, da es völlig egal ist, wo die Entwickler der Programme arbeiten und leben. Schwieriger wird es, wenn in der Ausschreibung gleichzeitig entsprechende Schulungen gefordert werden und ein Vorortservice benötigt wird. Aber auch hier gilt: Alle Firmen innerhalb der EU sollen die gleichen Chancen haben, ihre Angebote abzugeben und den Auftrag zu bekommen. Manchmal kann das auch bedeuten, dass eine Stadt europaweit ausschreiben muss, wenn sie eine Firma benötigt, die die Gebäudereinigung übernimmt. Allerdings sind die öffentlichen Auftraggeber auch dazu verpflichtet, gewisse Vorgaben zu überprüfen. So ist in Deutschland zum Beispiel vorgeschrieben, dass sich die Firmen, die die Aufträge erhalten, an die geltenden Arbeits- und Sozialgesetze halten. Das, was für Waren und Dienstleistungen gilt, gilt auch für Arbeitnehmer. Sie können in der gesamten EU arbeiten und dürfen sich überall eine Wohnung suchen. Niemand kann ihnen das verbieten. Ausnahmen gibt es nur bei Staaten, die ganz neu in die Europäische Union aufgenommen worden sind. Doch normalerweise ist es so wie bei Jacques de Neuf. Der Franzose arbeitet in Deutschland für ein Maschinenbauunternehmen. Seine Studienabschlüsse, erworben an einer französischen Universität, wurden hier sofort anerkannt. Denn auch das ist Vorschrift der EU. Als Jacques de Neuf nach Deutschland kam, musste er noch nicht mal eine Arbeitserlaubnis beantragen. Da Jacques de Neuf auch in Deutschland wohnt, zahlt er hier seine Steuern und zahlt Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung. Wenn in Deutschland in einer Kneipe Bier verkauft wird, finden es alle Gäste selbstverständlich, dass sie ein Getränk bekommen, das aus Wasser, Hopfen und Malz hergestellt wird. Das ist Tradition. Alle deutschen Brauer berufen sich auf das sogenannte Reinheitsgebot. In anderen Ländern wird jedoch oft Bier gebraut, das viel mehr Zutaten enthält und damit ganz exotische Geschmacksrichtungen möglich macht. Die ausländischen Brauereien sehen in den deutschen Vorschriften ein Handelshemmnis, das den freien Warenverkehr verhindert. Sie fühlen sich in ihrer unternehmerischen Freiheit behindert und eingeschränkt. Und sie bekommen Recht. Seit 2007 dürfen auch in Deutschland Biere gebraut werden, die andere Zutaten enthalten als Hopfen, Malz und Wasser. Wenn Feuerwehrleute arbeiten, dann dauert ihr Dienst in vielen Ländern der Europäischen Union 24 Stunden am Stück. Vor allem wegen der unvorhersehbaren Unglücksfälle haben die Fachleute den 24-Stunden-Dienst eingeführt. Der Dienstplan für die Feuerwehrleute sieht vor, dass sie einen Tag lang 24 Stunden arbeiten und dann zwei Tage frei haben. Doch die Europäische Union zwingt alle Feuerwehren, ihre Dienstpläne umzustellen. Denn die traditionelle Arbeitszeitordnung der Feuerwehr führt dazu, dass die Männer und Frauen regelmäßig mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten.

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