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Die Ost- und Deutschlandpolitik der sozialliberalen Koalition

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Lasse
Die Ost- und Deutschlandpolitik der sozialliberalen Koalition
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Grundlagen zum Thema Die Ost- und Deutschlandpolitik der sozialliberalen Koalition

"Wandel durch Annäherung" lautete das Stichwort unter welchem die sozialliberale Koalition unter der Führung von Bundeskanzler Willy Brandt ihre Ost- und Deutschlandpolitik gestaltete. In diesem Video lernt ihr ihre wesentlichen Merkmale und die bedeutendsten Verträge der BRD mit verschiedenen Ländern des Warschauer Pakts kennen.

Quelle: Klett kompaktWissen Geschichte 5-10, 1. Auflage. Klett Lerntraining: 2014

Transkript Die Ost- und Deutschlandpolitik der sozialliberalen Koalition

Guten Tag. Mein Name ist Lasse Siebert und heute erzähle ich ihnen von der Ost- und Deutschlandpolitik der sozialliberalen Koalition. Dieses Video ist in 8 Teile gegliedert. 1. Die Grundlagen der Ost- und Deutschlandpolitik 2. Der Moskauer Vertrag 3. Der Brief zur deutschen Einheit 4. Der Warschauer Vertrag 5. Das Viermächteabkommen über Berlin 6. Der Grundlagenvertrag 7. Der Prager Vertrag und 8. eine Zusammenfassung. Um die Fachbegriffe in diesem Video verstehen zu können, sollten sie bereits über die territorialen Bestimmungen des Potsdamer Abkommens, die Bonner Deutschlandpolitik von 1949 bis 1969, insbesondere die Hallstein Doktrin und das staatliche Selbstverständnis der beiden deutschen Staaten kennen. Zunächst zu den Grundlagen der Ost- und Deutschlandpolitik der sozialliberalen Koalition. Die Deutschlandpolitik der sozialliberalen Koalition basierte auf dem 1963 von Egon Bahr entwickeltem Konzept Wandel durch Annäherung. Die Annäherung der beiden deutschen Staaten, eine Entkrampfung des deutsch-deutschen Verhältnisses und intensivere Handelsbeziehungen sollten die Lebensbedingungen der DDR-Bürger verbessern und es dem SED-Regiem ermöglichen seinen Bürgern mehr Freiheiten zu gewähren. Deshalb gab die von Willy Brandt geführte Regierung 1969 die bisherige Bonner Deutschlandpolitik weitgehend auf und suchte im Rahmen der europäischen Entspannung eine Regelung des Miteinanders. Eine völkerrechtliche Anerkennung der DDR lehnte Brandt jedoch kategorisch ab, da sie eine Wiedervereinigung ausgeschlossen hätte. 2. Der Moskauer Vertrag vom 12. August 1970 Im Moskauer Vertrag trafen die Bundesrepublik und die UdSSR folgende wesentlichen Vereinbarungen. Die Präambel nannte als übergeordnetes Vertragsziel den Beitrag zum Frieden und zur Sicherheit in Europa und in der Welt. Als konkrete Ziele wurden die Entspannung, die Normalisierung der Lage in Europa und der Erhalt des Friedens genannt. Grundlagen hierfür sollten der gegenseitige Gewaltverzicht sein, die Unverletzlichkeit der bestehenden Grenzen in Europa, insbesondere der Oder-Neiße-Grenze und der innerdeutschen, sowie die Achtung der territorialen Integrität der europäischen Staaten. 3. Der Brief zur deutschen Einheit Da Brandts Ost- und Deutschlandpolitik in der Bundesrepublik sehr umstritten war, übergab Außenminister Scheel am Tage der Unterzeichnung des Moskauer Vertrags seinem sowjetischen Amtskollegen den Brief zur deutschen Einheit. Darin bekräftigte die Bundesrepublik das Ziel der Wiedervereinigung mit friedlichen Mitteln. 4. Der Warschauer Vertrag vom 7. Dezember 1970 Der Warschauer Vertrag ist bezüglich der übergeordneten Ziele und Maßnahmen wietgehend identisch mit dem Moskauer Vertrag. Das Kernproblem war jedoch die seit 1945 umstrittene Oder-Neiße-Grenze. Die Vertragspartner legten unter anderem fest, die Oder-Neiße-Grenze ist die westliche Staatsgrenze der Volksrepublik Polen. Die bestehenden Grenzen sind unverletzlich. Die uneingeschränkte Achtung der territorialen Integrität beider Staaten. 5. Das Viermächteabkommen über Berlin vom 3. September 1971 Die Bundesregierung wollte die Sicherheit Westberlins vertraglich geregelt sehen und verknüpfte deshalb die Annahme der Ostverträge durch den Bundestag mit einer Berlinregelung der ehemaligen Besatzungsmächte, die nach wie vor für Gesamtberlin verantwortlich waren. Diese vereinbarten unter anderem das Weiterbestehen der Verantwortung der 4 Mächte für Berlin. Die Aufrechterhaltung der Bindungen West-Berlins zur Bundesrepublik und den ungehinderten Transitverkehr nach Westberlin durch die BRD. Das Viermächteabkommen hatte weitreichende Folgen, es normalisierte die Situation Berlins, die Stadt verlor ihren Charakter als potenzieller Störfall des Ost-West-Verhältnisses. Ein wesentliches europäisches Kernproblem war aus Sicht der ehemaligen Besatzungsmächte nun gelöst. Der Weg war damit frei für einen deutsch-deutschen Vertrag und für weitere europäische Entspannungsverhandlungen. 6. Der Grundlagenvertrag vom 21. Dezember 1972 Die Vertragsverhandlungen gestalteten sich mühsam, da die DDR die völkerrechtliche Anerkennung verlangte, die BRD jedoch an der Wiedervereinigung festhielt. Im Vertrag über die Grundlagen der Beziehung zwischen der  Bundesrepublik Deutschland und der deutschen-demokratischen Republik, allgemein als Grundlagenvertrag bezeichnet, vereinbarten die Vertragspartner die Entwicklung gutnachbarlicher Beziehungen auf gleichberechtigter Basis, den Gewaltverzicht und die Unverletzlichkeit der Grenzen. Im Vertrag über die Grundlagen der Beziehung zwischen der  Bundesrepublik Deutschland und der deutschen-demokratischen Republik, allgemein als Grundlagenvertrag bezeichnet, vereinbarten die Vertragspartner die Entwicklung gutnachbarlicher Beziehungen auf gleichberechtigter Basis, den Gewaltverzicht und die Unverletzlichkeit der Grenzen. Kein Vertragspartner kann den anderen international vertreten. Dies bedeutete die Aufgabe der Hallstein-Doktrin durch die Bundesrepublik. Des Weiteren wurden die gegenseitige Respektierung der Selbstständigkeit und Unabhängigkeit und die Verbesserung der Zusammenarbeit vereinbart. Der Grundlagenvertrag hatte dreifache Bedeutung. Die Bundesrepublik hatte an der Wiedervereinigung festgehalten. Die DDR hatte die Anerkennung als gleichberechtigter Staat gewonnen. Auf europäischer Ebene löste der Vertrag aus Sicht der ehemaligen Besatzungsmächte das letzte große Problem. Der Weg war damit frei für die angestrebte Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, kurz KSZE. 7. Der Prager Vertrag vom 11. Dezember 1973 Der Prager Vertrag zwischen der Bundesrepublik und der Tschechoslowakei vom 11. Dezember 1973 hatte keine Streitpunkte und deshalb nicht die Bedeutung der anderen Verträge. Er schloss die neue Ost- und Deutschlandpolitik ab. Die Vertragspartner vereinbarten neben den übergeordneten Zielen des Moskauer und des Warschauer Vertrags die Nichtigkeit des Münchner Viermächteabkommens von 1938. 8. Zusammenfassung Die sozialliberale Koalition passte ihre Ost- und Deutschlandpolitik der internationalen Entspannung an. In den Verträgen von Moskau und Warschau aus dem Jahre 1970 erkannte die Bundesrepublik den Status quo in Europa und damit die Oder-Neiße-Grenze sowie die innerdeutsche Grenze an. Sie erreichte durch das Berliner Viermächteabkommen von 1971 Sicherheit für Westberlin. Durch den Grundlagenvertrag von 1972 nahmen die beiden deutschen Staaten offizielle Beziehung als gleichberechtigte Staaten auf. Die Bundesrepublik hielt an der Wiedervereinigung fest, sie erkannte die DDR als existierenden, gleichberechtigten Staat an, aber nicht als Ausland. Den Abschluss der neuen Ostpolitik bildete der Prager Vertrag von 1973. Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.

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