Erwerb und Sicherung der Macht durch Ausschaltung


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Die Vernichtung der Demokratie 1930-1933

NSDAP – Der Aufstieg der Hitler-Partei

Die Machtübernahme

1933 - Hitlers Machterschleichung

Machtergreifung der NSDAP

Der Reichstagsbrand und die Machtergreifung

Kriminalfall Reichstagsbrand

1933: Reichstagsbrand-Prozess

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Erwerb und Sicherung der Macht durch Gleichschaltung

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Grundlagen zum Thema Erwerb und Sicherung der Macht durch Ausschaltung
In diesem Video geht es um die Machterwerb bzw. -ausbau Hitlers durch Ausschaltung der ihm im Wege stehenden Organisationen. Zunächst wird erklärt, wie er mithilfe der Reichstagsbrandverordnung und dem Ermächtigungsgesetz die rechtliche Grundlage für seine Ausschaltungsmaßnahmen schuf; anschließend wird Hitlers Vorgehen zur Ausschaltung der Gewerkschaften, der Parteien und der SA näher erläutert.
Quelle: Klett kompaktWissen Geschichte 5-10, 1. Auflage. Klett Lerntraining: 2014
Transkript Erwerb und Sicherung der Macht durch Ausschaltung
Hallo alle miteinander! Heute beschäftigen wir uns mit dem Geschichtsthema "Erwerb und Ausbau der Macht durch Ausschaltung" in den Jahren 1933 und 1934. Das Video habe ich, um einen besseren Überblick zu erhalten, in Punkte gegliedert. Der erste beschreibt die Reichstagsbrandverordnung und das Ermächtigungsgesetz als Grundlage zur Ausschaltung. Die Maßnahme der Ausschaltung, der zweite große Punkt, ist wiederum in vier Stichpunkte unterteilt. 1. In die Ausschaltung der Gewerkschaften; 2. Das Verbot beziehungsweise die Selbstauflösung der Parteien. Der dritte Punkt erläutert, wie die NSDAP zu Staatspartei wird und zuletzt, als vierten Punkt, der sogenannte Röhm-Putsch. Bevor wir zu den vier wesentlichen Maßnahmen kommen, mit den Hitler die Diktatur errichtete, müssen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür kurz dargestellt werden. In der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933 ging der Reichstag in Berlin in Flammen auf. Wer dafür verantwortlich war, ist bis heute nicht geklärt. Hitler nutzte die Gunst der Stunde. Er beschuldigte die Kommunisten und erreichte von Hindenburg, die Reichstagsbrandverordnung. Die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat setzte bis auf Weiteres die Grundrechte außer Kraft und ermöglichte dadurch die Verfolgung und Ausschaltung politischer Gegner. Die zweite wichtige Voraussetzung war das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933. Da die NSDAP in der Reichstagswahl vom 05. März 1933 für sie enttäuschende 43, 9 Prozent der Stimmen erreicht hatte, wollte Hitler sich die Alleinherrschaft durch ein Sondergesetz sichern. Dafür brauchte er eine Zweidrittelmehrheit im Reichstag. Er erreichte sie durch die massive Beeinflussung und die Bedrohung der Abgeordneten. Allein die SPD stimmte dagegen. Das Ermächtigungsgesetz, offiziell "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich", gab auch der Reichsregierung die Legislative. Es erlaubte sogar, dass derartige Gesetze von der Verfassung abweichen konnten, sofern sie sich nicht gegen Reichstag, Reichsrat und den Reichspräsidenten richteten. Reichstagsbrandverordnung und Ermächtigungsgesetz ermöglichten den Nationalsozialisten, die Umgehung beziehungsweise Aushöhlung der Verfassung und schufen den Weg zu Diktatur. Die Diktatur erreichte Hitler mit folgenden Maßnahmen: Zunächst wurden am 02. Mai 1933 die Gewerkschaften verboten und durch die DAF ersetzt. Die Deutsche Arbeitsfront vereinte Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ihre Aufgabe bestand in der Bildung einer Volksgemeinschaft und in der Durchsetzung der Wirtschaft im Sinne der NSDAP. Unmittelbar nach dem Reichstagsbrand ließ Hitler kommunistische Politiker und Funktionäre verhaften und ermorden. Bei der Reichstagswahl vom 05. März 1933 erreichte die KPD trotzdem mehr als 12 Prozent. Sie wurde zwar nie offiziell verboten, jedoch durch die Zerschlagung der Parteistrukturen ausgeschaltet. Am 22. Juni 1933 wurde die SPD als volks- und staatsfeindliche Organisation verboten. SPD Politiker und Funktionäre wurden verfolgt und verhaftet. Zur Ausschaltung der anderen Parteien war nun wenig Druck durch die NSDAP nötig. Sie lösten sich zwischen dem 27. Juni und dem 5. Juli 1933 freiwillig auf. Ausschlaggebend hierfür waren Angst, Resignation und die Überzeugung, dass die Demokratie abgewirtschaftet habe. Der Vorsitzende der Deutschen Volkspartei begründete die Auflösung seiner Partei folgendermaßen: "Mit dem Wesen des jetzigen Staates sind die Parteien im alten Sinne nicht mehr vereinbar." Die Ausschaltung der Parteien schloss die NSDAP am 14. Juli 1933 mit dem "Gesetz gegen die Neubildung von Parteien" ab. Es erklärte die NSDAP zu einzigen legalen Partei und verbot die Neubildung von anderen Parteien. Damit war das Deutsche Reich ein Einparteienstaat wie die bolschewistische UdSSR und das faschistische Italien. Es hatte sich bewahrheitet, was Goebbels am 17. April 1933 erklärt hatte: "Sind die Gewerkschaften in unserer Hand, dann werden sich auch die anderen Parteien und Organisationen nicht mehr lange halten können." Die SA hatte maßgeblich zum Aufstieg der NSDAP beigetragen. Nun, nach der Machtübernahme, forderte Ernst Röhm, der Stabschef der Sturmabteilung, soziale Verbesserung für die Mitglieder und die Verschmelzung der Reichswehr und der SA zu einem Volksheer. Damit wurde er für Hitler zu einer Bedrohung, obwohl er keine politischen Ambitionen hatte. Hitler ließ am 30. Juni 1934 durch die SS, die gesamte SA-Spitze verhaften und zum Teil sofort ermorden. Ferner ließ er alle höheren SA-Funktionäre im ganzen Reich inhaftieren oder hinrichten. Auch politische Gegner, wie zum Beispiel seinen Vorgänger im Amte des Reichskanzlers, Kurt von Schleicher, ließ er ermorden. Die SA als Machtfaktor war nun ausgeschaltet. Die SS, bis dahin eine Unterabteilung der SA, profitierte vom sogenannten Röhm-Putsch. Sie wurde Hitler direkt unterstellt und zum entscheidenden Machtinstrument des nationalsozialistischen Staates. Hitler rechtfertigte sein brutales und rechtswidriges Vorgehen mit einem Gesetz vom 03. Juli 1934. Die rasche Niederschlagung des von Röhm angeblich geplanten Putsches sei aus Gründen der Staatsnotwehr erforderlich gewesen. Dem Reichstag erklärte er, er habe in dieser Situation als des deutschen Volkes oberster Richter gehandelt. Auf diese Weise eignet er sich widerrechtlich auch die Judikative an. Damit vereinte Hitler alle drei Staatsgewalten: Exekutive, Legislative und Judikative. Der Übergang von der Demokratie zu Diktatur war damit abgeschlossen. Die Willkür des Diktators war von jetzt an Gesetz. Zum Schluss gebe ich euch als Zusammenfassung eine kurze Übersicht über den Verlauf und die wichtigsten Maßnahmen der Ausschaltung. Als Voraussetzungen für den Machterwerb zählen die Gesetze vom 28. Februar 1933, die Reichstagsbrandverordnung und das Gesetz vom 24. Februar 1933, das Ermächtigungsgesetz. Die Durchführungsmaßnahmen zur Machtergreifung fangen am 02.05.1933 mit der Zerschlagung der Gewerkschaften an. Am 22.06.1933 wurde die SPD verboten und im Zeitraum vom 27.06 bis 05.07. lösten sich alle anderen Parteien auf. Mit dem am 14. Juli beschlossenen Gesetz gegen die Neubildung von Parteien wurde der Einparteienstaat der NSDAP gesichert. Zusammen mit dem Röhm-Putsch vom 30.06.1934 war es den Nationalsozialisten gelungen, ihre Macht auszubauen und zu sichern. Im nächsten Video beschäftigen wir uns ebenfalls mit dem Erwerb und Ausbau der Macht, allerdings durch die Gleichschaltung. Bis zum nächsten Mal. Tschüss
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