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Nürnberger Ärzteprozesse - Sterilisation durch Röntgen

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Team Zeitreise
Nürnberger Ärzteprozesse - Sterilisation durch Röntgen
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Grundlagen zum Thema Nürnberger Ärzteprozesse - Sterilisation durch Röntgen

In den Ärzteprozessen der sogenannten Nürnberger Nachfolgeprozesse waren insgesamt 23 Ärzte und höchste Sanitätsbeamte des NS-Regimes angeklagt, die medizinische Versuche an Menschen durchgeführt hatten. So wurden unter anderem Versuche zur Sterilisation am Menschen mithilfe von Röntgenstrahlen druchgeführt.

Transkript Nürnberger Ärzteprozesse - Sterilisation durch Röntgen

  1. November 1946: Nach dem Abschluss des Hauptkriegsverbrecherprozesses gegen die überlebenden Führer des Dritten Reiches, beginnt vor einem amerikanischen Militärgericht der erste der so genannten Nürnberger Nachfolgeprozesse. Von März 1941 bis Januar 1945 wurden Sterilisationsversuche in den KZ Lagern Auschwitz und Ravensbrück und anderen Lagern durchgeführt. Das Ziel war, eine Methode zu finden, die die Sterilisation von Millionen Menschen mit einem Minimum an Zeit und Mühe ermöglichte. Diese Versuche wurden mit Röntgenstrahlen, chirurgischen Eingriffen und Medikamenten gemacht. Die Anklage hat Hunderte von Dokumenten vorgelegt. Ein Bericht von Viktor Brack aus der Kanzlei des Führers an Heinrich Himmler, Reichsführer SS, über die Versuche betreffend Röntgenkastration. Die Dosierung selbst kann auf verschiedene Weise gestaltet werden und die Bestrahlung völlig unmerklich vor sich gehen. Ein Weg der praktischen Durchführung wäre zum Beispiel, die abzufertigenden Personen vor einem Schalter treten zu lassen, an dem sie Fragen gestellt erhalten oder Formulare auszufüllen haben, was ungefähr zwei bis drei Minuten aufhalten soll. Der Beamte, der hinter dem Schalter sitzt, kann die Apparatur bedienen. Und zwar der Gestalt, dass er einen Schalter bedient, mit dem gleichzeitig beide Röhren, da ja die Bestrahlung von beiden Seiten erfolgen muss, in Tätigkeit gesetzt werden. In einer Anlage mit zwei Röhren könnten also demgemäß pro Tag zirka 150 bis 200 Personen sterilisiert werden. Mit 20 Anlagen also bereits 3000 bis 4000 pro Tag. In einer weiteren geheimen Reichssache erläutert Brack, wozu man so etwas braucht. Bei zirka zehn Millionen europäischen Juden sind nach meinem Gefühl mindestens zwei bis drei Millionen sehr gut arbeitsfähiger Männer und Frauen enthalten. Ich stehe in Anbetracht der außerordentlichen Schwierigkeiten, die uns die Arbeiterfrage bereitet, auf dem Standpunkt, diese zwei bis drei Millionen auf jeden Fall herauszuziehen und zu erhalten. Allerdings geht das nur, wenn man sie gleichzeitig fortpflanzungsunfähig macht. Eine Sterilisation, wie sie normalerweise bei Erbkranken durchgeführt wird, kommt in diesem Fall nicht infrage, da sie zu zeitraubend und kostspielig ist. Eine Röntgenkastration jedoch ist nicht nur relativ billig, sondern lässt sich bei vielen Tausenden in kürzester Zeit durchführen. Ich glaube, dass es auch im Augenblick schon unerheblich geworden ist, ob die Betroffenen dann nach einigen Wochen beziehungsweise Monaten an den Auswirkungen merken, dass sie kastriert sind. Die Auswirkungen konnte die Ärztekommission in Auschwitz an überlebenden Opfern von Versuchen feststellen, die nach Bracks Anregungen dort gemacht worden waren. Insgesamt werden sieben Angeklagte zum Tode durch den Strang verurteilt. Neun Angeklagte werden zu lebenslänglicher oder zehn- bis zwanzigjähriger Haft verurteilt. Vier Jahre später werden diese Urteile im Gnadenwege wesentlich herabgesetzt.
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