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Der Nürnberger Prozess: Franz von Papen

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Team Zeitreise
Der Nürnberger Prozess: Franz von Papen
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Grundlagen zum Thema Der Nürnberger Prozess: Franz von Papen

Dem ehemaligen Reichskanzler Franz von Papen wird unter anderem als „Wegbereiter“ Hitlers und Botschafter in Wien nach den Anklagepunkten 1 und 2 angeklagt.

Transkript Der Nürnberger Prozess: Franz von Papen

Franz von Papen wird beschuldigt, den Machtantritt der Nationalsozialisten gefördert, und ihre Macht in Deutschland gefestigt zu haben. Auch der gewaltsame Anschluss Österreichs wird ihm zur Last gelegt. Franz von Papen wurde als Nachfolger Brünings 1932 Reichskanzler. Nach den Reichstagswahlen im November suchte Papen die Unterstützung Hitlers, und verhalf ihm schließlich zur Kanzlerschaft. 1934 musste Papen als Vizekanzler zurücktreten und ging als Gesandter nach Wien, und später als Botschafter in die Türkei. Diese Wahl wird für Deutschland, und auch für die Welt, von entscheidender Bedeutung sein. In den ersten Monaten Ihrer Kanzlerschaft machten Sie alle möglichen Versuche, Hitler zu sich in die Regierung zu holen. Als er Sie ein zweites Mal zurückwies, da wollten Sie laut Meißners Aussage sogar Gewalt gegen ihn anwenden. Als Schleicher dagegen Einspruch erhob, traten Sie zurück. Als Schleicher dann Ihr Amt übernahm und in Schwierigkeiten geriet, wandten Sie sich erneut Hitler zu. Das ist es, was ich Ihnen vorwerfe. Denn es geschah doch auf Ihre Veranlassung hin, dass Sie und Hitler am 4. Januar 1933 eine Besprechung im Hause Kurt von Schröders hatten, nicht wahr? Nein, das ist eine völlig falsche Auffassung. Leider hat das Gericht nicht erlaubt, dass ich über diese Zusammenkunft am 4. Januar mich ausdrücklich geäußert habe. Ist es zutreffend, dass Sie Hitler beeinflussten, in seiner Reichstagsrede am 21. Mai ´36 eine Erklärung für die österreichische Unabhängigkeit abzugeben? Ja, das ist durchaus zutreffend. Denn diese Erklärung war die Voraussetzung jeder Normalisierung und jedes Interessenausgleichs evolutionärer Art. Denn unsere gemeinsame Politik konnte ja nur von Österreich vorgetrieben werden. Österreich war es untersagt im Frieden von Saint-Germain und durch die Genfer Protokolle, sich Deutschland fernzuhalten. Eure Lordschaft, hohes Gericht. Was gibt Sir Hartley-Shawcross das Recht, mit Hohn und Spott und Verachtung zu sagen: „Er zog es vor, in der Hölle zu herrschen, anstatt im Himmel zu dienen“? Meine Herren Ankläger, dieses Urteil steht nicht Ihnen zu, das steht einem anderen zu. Aber ich frage: Steht nicht die Frage nach der Verteidigung der transzendenten Werte heute noch stärker im Mittelpunkte der Bemühungen um den Neubau einer Welt? Ich glaube, dass ich mit einem reinen Gewissen mich der Verantwortung stellen kann. Ich habe die folgende Bekanntmachung zu verlesen: Der Sowjet-Richter des internationalen Militärgerichtshofs wünscht, dass seine Entscheidung, die von der des Gerichtshofs in den Fällen der Angeklagten Schacht, von Papen und Fritzsche abweicht, in das Protokoll aufgenommen wird. Er ist der Meinung, diese hätten für schuldig befunden, und nicht freigesprochen werden sollen.

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