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Der Nürnberger Prozess: Die Anklageschrift

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Team Zeitreise
Der Nürnberger Prozess: Die Anklageschrift
lernst du in der 11. Klasse - 13. Klasse

Grundlagen zum Thema Der Nürnberger Prozess: Die Anklageschrift

Die vier Anklagepunkte lauteten: 1. Verschwörung 2. Verbrechen gegen den Frieden 3.Kriegsverbrechen 4.Verbrechen gegen die Menschlichkeit Unter Punkt 1 findet sich besonders eine Aufstellung der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten und der Umgestaltung Deutschlands in eine totalitäre Diktatur und Kriegsvorbereitungen sowie der Bruch zahlreicher internationaler Verträge und Besetzungen von Nachbarländern. Punkt 2 ergänzt weitere Kriege. Unter Punkt 3 waren die Verbrechen an der Zivilbevölkerung angeklagt; die Verbrechen des Holocaust wurden unter dem vierten Anklagepunkt verhandelt.

Transkript Der Nürnberger Prozess: Die Anklageschrift

Alle 21 Angeklagten und ihre Verteidiger hatten am 18. Oktober die 49 Seiten lange Anklageschrift mit den drei Anlagen A, B, C erhalten, deren Inhalt sich auf vier Punkte bezog. Punkt 1: Gemeinsamer Plan oder Verschwörung. Punkt 2: Verbrechen gegen den Frieden. Punkt 3: Kriegsverbrechen. Punkt 4: Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Anhang A: Feststellung der Verantwortlichkeit von Einzelpersonen. Anhang B: Feststellung der Kriminalität von Gruppen und Organisationen. Anhang C: Verletzung 26 internationaler Verträge. Hermann Göring, angeklagt nach den Punkten eins bis vier. Karl Dönitz, angeklagt nach den Punkten eins, zwei und drei. Rudolf Heß, angeklagt nach den Punkten eins bis vier. Die Angeklagten Göring und Heß sehen sich nach vier Jahren zum ersten Mal wieder. Erich Raeder, angeklagt nach den Punkten eins, zwei und drei. Joachim von Ribbentrop, angeklagt nach den Punkten eins bis vier. Baldur von Schirach, angeklagt nach den Punkten eins und vier. Wilhelm Keitel, angeklagt nach den Punkten eins bis vier. Fritz Sauckel, angeklagt nach den Punkten eins bis vier. Julius Streicher, angeklagt nach den Punkten eins und vier. Albert Speer, angeklagt nach den Punkten eins bis vier. Wilhelm Frick, angeklagt nach den Punkten eins bis vier. Alfred Jodl, angeklagt nach den Punkten eins bis vier.

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