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Das erste deutsche Parlament – die Frankfurter Nationalversammlung

Die Frankfurter Nationalversammlung tagte 1848/49 in der Paulskirche und setzte wichtige Impulse für die deutsche Demokratie. Willst du mehr wissen? Der folgende Text hält spannende Details bereit!

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Die Paulskirche als Symbol der deutschen Demokratie

Im März 2024 gab es ein großes Thema im Deutschen Bundestag: „175 Jahre Paulskirche“. Was steckt dahinter? In Gedenkfeiern, Reden und Ausstellungen wurde an das erste frei gewählte deutsche Parlament, die Frankfurter Nationalversammlung, erinnert. Die Nationalversammlung tagte vom 18. Mai 1848 bis Ende Mai 1849 in der eilig zum Tagungsort umgebauten Paulskirche in der Freien Reichsstadt Frankfurt. Zwar wurden die Beschlüsse der Nationalversammlung damals nicht umgesetzt, ihr Einfluss erstreckt sich aber bis in die heutige Zeit.

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Die Frankfurter Paulskirche

Die Wahl zum ersten deutschen Parlament

Mitte des 19. Jahrhunderts bestand Deutschland aus über 40 Einzelstaaten, die größtenteils von Fürsten regiert wurden und seit 1815 lose im Deutschen Bund vereint waren. Im Zuge der Revolutionswelle des Jahres 1848, die mit der Februarrevolution in Frankreich ihren Anfang nahm und als Märzrevolution auf Deutschland überschwappte, kamen revolutionäre neue Ideen auf, die in den Märzforderungen ihren Ausdruck fanden. Immer mehr Menschen forderten einen deutschen Nationalstaat mit gleichen Rechten für alle Bürger, einem frei gewählten Parlament und gesicherter Pressefreiheit.

Die deutschen Fürsten sahen sich angesichts von Aufständen und Protesten zu Zugeständnissen gezwungen und gestatteten die Wahl einer Nationalversammlung mit dem Ziel, eine Verfassung für einen deutschen Bundesstaat zu entwerfen. Am 7. April 1848 beschloss der Bundestag des Deutschen Bunds ein entsprechendes Wahlgesetz.

Wahlberechtigt waren alle selbstständigen Männer ab dem Alter von 24 Jahren, unabhängig von Stand und Einkommen, was für die damalige Zeit als fortschrittlich gelten kann. Die Grundidee war, dass die wählende Person wirtschaftlich unabhängig und damit frei in ihren Entscheidungen sein sollte. Es gab allerdings keine einheitliche Definition von Selbstständigkeit, sodass die Bundesstaaten unterschiedlich interpretierten, wer wählen durfte und wer nicht. Frauen hatten kein Wahlrecht. Die Wahl wurde durch die Einzelstaaten organisiert. Für je 50 000 Einwohnende wurde ein Abgeordneter gewählt. Die gewählten Vertreter kamen größtenteils aus dem Bildungsbürgertum, während die unteren Schichten (wie Kleinbauern und Handwerker) kaum repräsentiert waren. Man sprach deshalb auch von einem Professoren- oder Honoratiorenparlament.

Die Frankfurter Nationalversammlung

Die Nationalversammlung unter ihrem Präsidenten Heinrich von Gagern trat erstmals am 18. Mai 1848 zusammen. Als Reichsverweser übernahm Erzherzog Johann, ein Bruder des österreichischen Kaisers, provisorisch die Regierungsgewalt.

Ziele und Streitfragen

Das wesentliche Ziel der Versammlung war die Ausarbeitung einer Verfassung für einen deutschen Bundesstaat, in der auch Grundrechte für alle Bürger enthalten sein sollten. Im Vorfeld mussten jedoch einige wichtige Streitfragen debattiert werden, deren Klärung sich über Monate hinzog:

  • Die Frage nach den Staatsgrenzen, oft auch als Deutsche Frage bezeichnet
  • Die Frage nach der zu wählenden Staatsform: Erbmonarchie, Wahlmonarchie oder Republik, und damit verbunden die Frage nach dem Staatsoberhaupt
  • Der Umfang der festzuschreibenden Grundrechte

Bei der Deutschen Frage ging es darum, welche Staaten Teil des neuen Bundesstaats werden sollten, was besonders im Fall des Vielvölkerstaats Österreich-Ungarn nicht selbstverständlich war. Zur Wahl standen die großdeutsche Lösung unter Einbezug Österreichs und die kleindeutsche Lösung ohne Österreich.

Politische Gruppierungen in der Nationalversammlung

In der Nationalversammlung bildeten sich Gruppen gleichgesinnter Abgeordneter, die man als „Fraktionen“ bezeichnete und nach ihren Versammlungsorten benannte. Ihre Sitzordnung von links nach rechts entsprach ihrer politischen Gesinnung. Etwa ein Drittel der Abgeordneten war fraktionslos.

Das Spektrum der Meinungen war groß: Die Konservativen wollten das bestehende System aus monarchischen Einzelstaaten mit Vorrechten des Adels erhalten. Demgegenüber vertraten die Liberalen die Position des Bürgertums und favorisierten mehrheitlich eine parlamentarische Monarchie. Die eigentlichen Demokraten, also die Befürworter von Volkssouveränität, einem allgemeinen Wahlrecht auch für die besitzlosen Unterschichten und einer republikanischen Staatsordnung, waren deutlich in der Minderheit.

Nationalversammlung in der Paulskirche
Nationalversammlung in der Paulskirche (zeitgenössische Lithografie)

Ergebnisse der parlamentarischen Arbeit

Angesichts der Meinungsvielfalt im Parlament konnten Mehrheitsentscheidungen nur nach langen Debatten zustande kommen. Dennoch gelang es der Nationalversammlung, einige wichtige Beschlüsse zu fassen.

Der Grundrechtskatalog

Im Dezember 1848 wurde der Grundrechtskatalog beschlossen und damit erstmals die Gleichheit aller Bürger festgeschrieben. Man einigte sich auf umfassende Freiheitsrechte, wie Glaubens-, Meinungs-, Versammlungs- und Wissenschaftsfreiheit sowie auf die Freiheit des Eigentums und die Garantie unabhängiger Gerichte. Folter, Todesstrafe sowie Brief-, Pressezensur und Hausdurchsuchungen wurden verboten. Zudem wurden die Vorrechte des Adels abgeschafft. Die Liste der Rechte enthielt allerdings keine sozialen Rechte, wie zum Beispiel das Recht auf Arbeit.

Die Frankfurter Reichsverfassung

Am 28. März 1849 einigten sich die Abgeordneten schließlich auf die Frankfurter Reichsverfassung. Folgende Kompromisse waren für die Mehrheit annehmbar:

  • Man entschied sich für eine kleindeutsche Lösung unter Ausschluss des österreichischen Vielvölkerstaats.
  • Als Staatsform war eine konstitutionelle Monarchie mit dem preußischen König als erblichem deutschem Kaiser vorgesehen.
  • Die Verfassung sah eine Gewaltenteilung vor.
  • Dabei bildete der Kaiser mit einer von ihm kontrollierten Reichsregierung die Exekutive, hatte den Oberbefehl über das Heer und ein Vetorecht.
  • Ein Reichstag mit zwei Kammern, dem Staatenhaus und dem frei gewählten Volkshaus, sollte die Legislative bilden.
  • Ein Reichsgericht sollte als Judikative fungieren.

Das Scheitern der Nationalversammlung und ihr politisches Erbe

Während die Nationalversammlung debattierte, kam es jedoch in vielen deutschen Staaten zur Konterrevolution. Aufstände wurden niedergeschlagen und den Fürsten gelang es, ihre Herrschaft erneut zu festigen. Die größten und wichtigsten Staaten, wie Preußen, Bayern und Hannover, erkannten die neue Verfassung nicht an und der Nationalversammlung fehlte es letztlich an den Machtmitteln, um ihre Beschlüsse durchzusetzen. Der preußische König Friedrich Wilhelm IV., der sich dem Gottesgnadentum verpflichtet sah, lehnte die Kaiserkrone verächtlich ab. Nach und nach zogen die Staaten ihre Abgeordneten zurück. Das verbliebene Rumpfparlament musste schließlich nach Stuttgart weiterziehen und wurde dort im Juni 1849 gewaltsam aufgelöst. Damit war die Revolution in Deutschland gescheitert.

Ihr politisches Erbe sollte jedoch nicht unterschätzt werden. Die Fraktionen der Paulskirche wurden zum Vorbild für die heutige Parteienlandschaft. Das Parlament trug zur Ausarbeitung parlamentarischer Grundlagen, darunter die Geschäftsordnung, die Abläufe bei Abstimmungen und Anträgen und die Mehrheitsfindung, bei. Die festgelegten Grundrechte finden sich in ihren wesentlichen Punkten fast unverändert im heutigen Grundgesetz wieder und auch die Rolle der politischen Öffentlichkeit wurde deutlich gestärkt. Die Nationalversammlung leistete als erstes Parlament auf nationaler Ebene einen fundamentalen Beitrag zur Entwicklung der Demokratie in Deutschland.

Das erste deutsche Parlament – Zusammenfassung

  • Im Jahr 1848 wurde mit der Frankfurter Nationalversammlung erstmals in der deutschen Geschichte ein Parlament in freier und gleicher Wahl gewählt.
  • Die Nationalversammlung debattierte offene Fragen zur Entwicklung einer gesamtdeutschen Verfassung, darunter die Deutsche Frage und die Frage nach Staatsform und Staatsoberhaupt.
  • Im Lauf dieser Debatten bildeten sich verschiedene Fraktionen heraus, von denen eine Mehrheit nicht im heutigen Sinn demokratische Überzeugungen vertrat.
  • Eines der bleibenden Ergebnisse der Nationalversammlung war die Formulierung von Grundrechten für alle Bürger.
  • Die von der Versammlung beschlossene Reichsverfassung trat nie in Kraft, hatte aber eine wichtige Vorbildwirkung für die Zukunft der deutschen Demokratie.
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Das erste deutsche Parlament – die Frankfurter Nationalversammlung Übung

Du möchtest dein gelerntes Wissen anwenden? Mit den Aufgaben zum Lerntext Das erste deutsche Parlament – die Frankfurter Nationalversammlung kannst du es wiederholen und üben.
  • Tipps

    Suche zunächst nach den Ereignissen, die den Beginn und das Ende der Nationalversammlung markieren.

    Das Scheitern begann nicht im Parlament selbst, sondern außerhalb – bei den Fürsten, die ihre Macht zurückgewannen.

    Lösung

    Dass es überhaupt zur Bildung einer Frankfurter Nationalversammlung kam, war den revolutionären Unruhen und der dadurch erzwungenen Zugeständnisse der deutschen Fürsten zu verdanken.

    In dieser Nationalversammlung wurde dann diskutiert, wie ein zukünftig vereinter und ggf. mit demokratischen Grundrechten ausgestalteter deutscher Nationalstaat aussehen könne.

    Nach dem sich eine Mehrheit für die sogenannte „Paulskirchenverfassung“ ausgesprochen hatte, scheiterte diese allerdings an den Widerstanden großer deutscher Staaten. Die Ablehnung der durch das Parlament angebotenen Kaiserkrone für Friedrich Wilhelm IV. machte die schwindenden Erfolgsaussichten besonders deutlich.

    In der Folge löste sich das Parlament in Frankfurt nach und nach auf. Ein Rumpfparlament, das zunächst noch nach Stuttgart ausgewichen war, wurde durch das Militär gewaltsam aufgelöst – die Revolution war endgültig beendet.

  • Tipps

    Der Begriff „Demokraten" bedeutete 1848 etwas Engeres als heute – er bezeichnete nur die Befürworter einer Republik mit voller Volkssouveränität, nicht alle Parlamentarier.

    „Konservativ“ bedeutet so viel wie „bewahrend“.

    Lösung

    Die Konservativen wollten das bestehende System aus monarchischen Einzelstaaten mit Vorrechten des Adels bewahren – sie standen für den Erhalt der alten Ordnung.

    Die Liberalen vertraten die Interessen des Bürgertums und befürworteten mehrheitlich eine parlamentarische Monarchie, also eine Verbindung von Monarchie und gewähltem Parlament.

    Die Demokraten gingen am weitesten: Sie forderten Volkssouveränität, ein allgemeines Wahlrecht auch für Besitzlose und eine republikanische Staatsform – waren aber deutlich in der Minderheit.

    Die Fraktionslosen machten rund ein Drittel der Abgeordneten aus und waren keiner festen Richtung zuzuordnen.

  • Tipps

    Überlege, wie die Zusammensetzung eines Staates die Frage beeinflusst, wer diesen Staat anführen soll – beide Fragen sind nicht voneinander zu trennen.

    Achte genau auf die Bezeichnungen „großdeutsch" und „kleindeutsch" – der Unterschied liegt darin, welcher große Staat einbezogen oder ausgeschlossen wird.

    Bedenke, welche politische Gruppierung eine Republik befürwortete und wie stark diese im Parlament vertreten war.

    Lösung

    Richtig sind die Antwortmöglichkeiten 1, 4 und 5. Die Deutsche Frage (1) war die Kernfrage, ob der Vielvölkerstaat Österreich Teil des neuen Bundesstaats sein sollte. Die Entscheidung für die kleindeutsche Lösung ohne Österreich hatte direkte Auswirkungen auf die Wahl des Staatsoberhaupts: Ohne Österreich lag die Führungsrolle bei Preußen, weshalb der preußische König als erblicher Kaiser vorgesehen wurde (4). Erbmonarchie, Wahlmonarchie und Republik wurden tatsächlich als Optionen diskutiert (5).

    Falsch ist Option 2, weil die großdeutsche Lösung gerade Österreich einbeziehen wollte – hier werden die Begriffe vertauscht. Option 3 ist falsch, weil beide Fragen eng zusammenhingen. Option 6 ist falsch, weil die Republikaner eine kleine Minderheit waren; die Mehrheit favorisierte eine Monarchie.

  • Tipps

    Ein „Vielvölkerstaat" besteht aus vielen verschiedenen Nationalitäten – überlege, warum gerade das ein Problem für einen Nationalstaat darstellte.

    Ein absoluter Monarch ist dem Parlament keine Rechenschaft schuldig.

    Lösung

    In diesem fiktiven Brief rechtfertigt ein Abgeordneter die Kompromisse der Verfassung. Die kleindeutsche Lösung wurde gewählt, weil der Vielvölkerstaat Österreich aus seiner Sicht nicht integrierbar war. Die konstitutionelle Monarchie war ein Mittelweg zwischen absoluter Monarchie und Republik. Der preußische König als erblicher Kaiser sicherte die Unterstützung des mächtigsten Staates. Das Vetorecht war ein Zugeständnis an die Monarchie, wurde aber durch die Legislative des Reichstags eingehegt.

  • Tipps

    Fortschrittlich bedeutet hier: Was war im Vergleich zu früheren Wahlsystemen ein demokratischer Fortschritt? Einschränkend meint: Wo blieb das Wahlrecht hinter dem Ideal der Gleichheit zurück?

    Auch wenn das erste deutsche Parlament in seiner Grundausrichtung demokratisch war, hatten nicht alle Bevölkerungsgruppen die gleichen Rechte.

    Lösung

    grün (fortschrittlich): (1) Wahlrecht unabhängig von Stand und Einkommen, (2) proportionale Vertretung nach Einwohnerzahl, (3) erstmalige Wahl ohne Einkommensschranke

    gelb (einschränkend): (1) keine einheitliche Definition von Selbstständigkeit, (2) kein Frauenwahlrecht, (3) Überrepräsentation des Bildungsbürgertums

  • Tipps

    Überlege dir jeweils: Was hat die Nationalversammlung getan – und wo zeigt sich dieses Erbe konkret in der späteren deutschen Geschichte?

    Überlege, welcher Bestandteil heutiger demokratischer Praxis (Parteien, Verfahrensregeln, Verfassung, Öffentlichkeit) auf welche Aktivität der Nationalversammlung zurückgeht.

    Eine parlamentarische Geschäftsordnung ist das Regelwerk für die Arbeit eines Parlaments.

    Lösung

    Die Fraktionsbildung nach politischer Gesinnung war ein Novum und diente als Vorbild für die heutige Parteienlandschaft. Die erarbeitete Geschäftsordnung mit Regelungen für Abstimmungen und Anträge legte den Grundstein für parlamentarische Verfahren, die bis heute genutzt werden. Der Grundrechtskatalog enthielt Freiheitsrechte, die sich fast unverändert im Grundgesetz der Bundesrepublik wiederfinden. Die öffentlichen Debatten stärkten das Bewusstsein dafür, dass politische Entscheidungen transparent getroffen werden sollten. Und als erstes nationales Parlament leistete die Nationalversammlung einen grundlegenden Beitrag zur demokratischen Tradition Deutschlands.

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