Menschenrechte

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Grundlagen zum Thema Menschenrechte
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren." So heißt es im ersten Kapitel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Die Idee der Menschenrechte ist eine der wichtigsten Grundlagen des menschlichen Zusammenlebens. Gleichzeitig steht die Idee universeller Menschenrechte aber auch immer wieder im Zentrum heftiger Debatten und weltweit kommt es regelmäßig zu Menschenrechtsverletzungen. Aber was sind eigentlich Menschenrechte? Wer ist für ihren Schutz verantwortlich? Und gelten sie wirklich für alle Menschen?
Transkript Menschenrechte
Die Welt ist voller unterschiedlicher Kulturen, Länder und Menschen. Bei allen Unterschieden gibt es aber eine wichtige Gemeinsamkeit: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren, so Artikel eins der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. Die Menschenrechte sind zu einer der wichtigsten Ideen der Menschheitsgeschichte geworden. Aber was sind eigentlich Menschenrechte? Wer ist für ihren Schutz verantwortlich? Und gelten sie wirklich für alle Menschen? Als Menschenrechte bezeichnet man Rechte, die jedem einzelnen Menschen alleine aufgrund seines Menschseins zustehen. Sie sind angeboren und gelten ohne Ausnahme für jeden Menschen überall auf der Welt. Sie sind also universell. Sie gelten auch für jeden Menschen gleichermaßen, ganz unabhängig von der Zugehörigkeit zur Ethnie oder Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Hautfarbe, Alter oder sonstiger möglicher Unterschiede. Die Menschenrechte sind Teil des Völkerrechts. Schon die UNO-Charta von 1946 geht auf sie ein. Die erste richtige internationale Abmachung ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO von 1948. 1966 verabschiedete die UNO zwei weitere internationale Pakte: Einen über bürgerliche und politische Rechte und einen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Zusammen werden diese Erklärungen auch International Bill of Human Rights genannt. Sie sind die wichtigste Rechtsgrundlage der Menschenrechte. Hinzukommt eine ganze Reihe von UNO-Konventionen: Die Genfer Flüchtlingskonvention, die Kinderrechtskonvention, die Anti-Folter-Konvention oder zuletzt die UNO-Behindertenkonvention. Aber was sind die einzelnen Menschenrechte, die in diesen Pakten festgeschrieben sind? Man kann drei Dimensionen oder Generationen von Menschenrechten unterscheiden. Die erste Dimension: Die klassischen, politischen und bürgerlichen Freiheitsrecht: Dazu gehören das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das Verbot von Sklaverei und Zwangsarbeit, der Schutz vor Folter, das Recht auf Meinungsfreiheit, Gewissens- und Religionsfreiheit und ein umfassendes Diskriminierungsverbot und das Wahlrecht. Die zweite Dimension: Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte, wie das Recht auf Arbeit, angemessene Entlohnung und auf Gründung von Gewerkschaften, die Gleichberechtigung von Mann und Frau, der Schutz von Familien, Schwangeren, Müttern und Kindern, das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, einschließlich angemessener Nahrung, das Recht auf den besten erreichbaren Gesundheitszustand, das Recht auf Bildung und das Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben. In der dritten Dimension geht es um die Rechte von Gruppen: Das Selbstbestimmungsrecht der Völker, das Recht auf Entwicklung, das Recht auf eine saubere Umwelt und das Recht auf Frieden. Wichtig ist der Grundsatz der Unteilbarkeit der Menschenrechte. Das heißt unter den politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten kann keine Rangfolge erstellt werden. Die Menschenrechte können nur gemeinsam verwirklicht werden. Die Verwirklichung der der politisch-bürgerlichen Freiheitsrecht hängt von der Gewährung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte ab und umgekehrt. Und wer kümmert sich eigentlich um die Umsetzung und Einhaltung der Menschenrechte? Hauptverantwortlich sind die Staaten. Sie müssen die Menschenrechte einhalten. Sie müssen Menschenrechtsverletzungen verhindern und sie müssen die Bedingungen schaffen, unter denen sich die Menschenrechte verwirklichen lassen. Das zentrale Gremium der UNO ist der Menschenrechtsrat in Genf. Er überprüft regelmäßig die Menschenrechtssituation in allen UNO-Mitgliedsstaaten. Er kann außerdem unabhängige Experten, die Sonderberichterstatter, in einzelne Länder schicken. Das Problem dabei: In dem Gremium aus 47 Staaten sitzen viele, die selbst die Menschenrechte nicht einhalten. Der UNO-Sicherheitsrat widmet sich besonders dem Schutz der Menschenrechte in Kriegen und bewaffneten Konflikten. So engagiert er sich zum Beispiel gegen die Rekrutierung von Kindersoldaten. Koordiniert wird die Menschenrechtsarbeit im UNO-System durch die Hohe Kommissarin für Menschenrechte. Sie hat Büros in allen Teilen der Welt und kann Menschenrechtsexperten zu Friedensmissionen der UNO entsenden. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag: Er existiert seit 1998. Erstmals in der Geschichte gibt es eine Instanz, die Fälle von Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit untersucht und Urteile fällt. Noch sind die Möglichkeiten des Gerichtshofs begrenzt. Die Unterstützung wichtiger Staaten wie beispielsweise der USA oder Chinas fehlt. Aber ein entscheidender Schritt ist getan. Kriegsverbrecher können sich nicht mehr sicher sein, ungestraft davonzukommen. Neben den weltumspannenden Institutionen gibt es auch regionale Menschenrechtsabkommen und -einrichtungen. Dazu gehören die Europäische Menschenrechtskonvention und der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg, die Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker, die amerikanische Konvention über Menschenrechte. Eine besonders wichtige Rolle kommt der Zivilgesellschaft zu. Nichtregierungsorganisationen wie Amnesty International oder Human Rights Watch überwachen an vielen Orten auf der Welt die Einhaltung der Menschenrechte. Sie prangern Verstöße an, stellen Öffentlichkeit her und über so Druck auf Regierungen aus. Und sie beteiligen sich an der Weiterentwicklung des Rechts. Von großer Bedeutung ist auch die Schaffung unabhängiger, nationaler Menschenrechtsinstitute, die eine unverzichtbare Wächterrolle ausüben. Gibt es auch Streit beim Thema Menschenrechte? Ja. Besonders bei zwei Punkten. Streitpunkt Nummer eins: Die Universalität der Menschenrechte. Das Argument, die Idee der Menschenrechte sei westlichen Ursprungs und sei deshalb nicht einfach auf andere Kulturen übertragbar. Festzustellen ist: Die Entstehung und Verbreitung der Menschenrechtsidee ist von kulturellen Entwicklungen und Traditionen geprägt. Richtig ist aber auch: Kein Mensch möchte gefoltert oder wegen seiner Hautfarbe oder Religion diskriminiert werden. Jeder Mensch möchte frei seine Meinung sagen können ohne Angst vor Verfolgung zu haben. Jeder Mensch wünscht sich ein Leben in Würde mit einem Dach über dem Kopf und ohne Hunger oder Durst leiden zu müssen. All das umfasst die Idee der Universalität der Menschenrechte. Auffällig dabei: Die Universalität wird häufig von Staaten oder Gruppen infrage gestellt, die selber für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind. Streitpunkt Nummer zwei: Für die westlichen Staaten seien die Menschenrechte bloß ein Vorwand für militärisches Eingreifen. Sie selbst würden aber ebenfalls Menschenrechte verletzen. Festzustellen ist: Kein Staat hat die die Wahrung der Menschenrechte gepachtet. Auch in westlichen Ländern werden Menschenrechte verletzt. Besonders seit den Anschlägen vom 11. September 2001 wurde hier Maßnahmen eingeführt, die die Menschenrechte beschneiden. Die Rechtfertigung: Es soll der Terrorismusbekämpfung dienen. Wir sehen: Menschenrechte sind ganz besondere Rechte. Sie stehen jedem Menschen gleichermaßen zu. Die Staaten müssen sie schützen und achten, denn Menschen sind Ausgangspunkt und Ziel jeder Politik. Nicht der Mensch ist für den Staat da, sondern der Staat für den Menschen. Menschenrechte müssen immer wieder aufs Neue erkämpft und verteidigt werden. Nur wenn wir die Menschenrechte achten, lassen sich Frieden und Stabilität dauerhaft sichern.
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